Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 15 — Zahlungsanspruch für bereits erbrachte Leistung

Published on: 29.01.2018

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2017 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Anwendung der Erlöserfassungsvorschriften in IFRS 15 auf einen bestimmten Immobilienvertrag nicht auf seine Agenda zu nehmen. Der Vertrag betrifft die Veräußerung einer Einheit in einem mehrere Einheiten umfassenden Wohnkomplex, wobei der Käufer zwar das Recht hat, den Vertrag während der Bauphase zu kündigen, in diesem Fall dem Verkäufer aber die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem ggf. niedrigeren Preis erstatten muss, den der Verkäufer beim Verkauf der Einheit an einen anderen Kunden erzielt.

Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Allerdings empfehlen wir, die in der vorläufigen Agendaentscheidung vorgenommene Analyse insofern auszuweiten, als dass spezifiziert wird, dass der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf an einen neuen Kunden nicht als Agent des ursprünglichen Käufers tätig wird.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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