Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 11 — Schulden in Bezug auf den Anteil eines Gemeinschaftsunternehmers an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom September 2018 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Erfassung von Schulden durch einen Gemeinschaftsunternehmer, der die Hauptverantwortung trägt, nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Wir glauben jedoch, dass zusätzliche Klarheit geschaffen werden könnte, indem präzisiert wird, dass (a) unter den in der vorläufigen Agendaentscheidung beschriebenen Umständen der führende Gemeinschaftsunternehmer die Hauptverantwortung für die Leasingverbindlichkeit trägt; und (b) das Committee sich nicht zur Bilanzierung von allen vertraglichen Vereinbarungen geäußert hat, die zwischen Gemeinschaftsunternehmern in Bezug auf einen geleasten Vermögenswert bestehen könnten.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.