Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 16 — Leasingdauer und Nutzungsdauer von Mietereinbauten
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom Juni 2019 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Bestimmung der Leasingdauer und Nutzungsdauer von Mietereinbautens nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der Entscheidung des Committee, die Frage, wie die Laufzeit eines kündbaren Leasingverhältnisses oder eines erneuerbaren Leasingverhältnisses zu bestimmen ist, nicht auf die Standardsetzungsagenda zu nehmen, nicht zu. Diese Problematik verdeutlicht eine zentrale Schwierigkeit für Unternehmen und ihre Wirtschaftsprüfer bei der Anwendung von IFRS 16, nämlich die Beurteilung, ob ein Vertrag weiterhin durchsetzbar ist, wenn beide Parteien Kündigungsrechte haben, aber mindestens eine der Parteien einen mehr als geringfügigen Nachteil erleiden würde, wenn sie ihr Recht ausüben würden (d.h. die Frage ist, ob die wirtschaftliche Abschreckung bei der Ausübung eines Kündigungsrechts für die Beurteilung, ob ein Leasingvertrag weiterhin durchsetzbar ist, relevant ist).
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.