Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 23 — Erträge, die im Zeitablauf erfasst werden
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2018 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, ob die Errichtung einer Veräußerungsimmobilie zu Bedingungen, die für die Ertragserfassung über den Zeitlauf hinweg qualifizieren, dazu führt, dass das Unternehmen über einen qualifizierenden Vermögenswert verfügt, zu dem direkt zuzurechnenden Fremdkapitalkosten aktiviert werden, nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.