Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 9 — Kreditverbesserung bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste

Published on: 07.03.2019

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2018 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, ob Cashflows, die aus einen Finanzgarantievertrag oder anderen Kreditverbesserungen, die separat im Abschluss erfasst werden, in die Bewertung der erwarteten Kreditverluste aus einem finanziellen Vermögenswert, auf den sie sich beziehen, einbezogen werden können, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der Schlussfolgerung des IFRS Interpretations Committee zu, dass ein Unternehmen, wenn eine Kreditverbesserung nach IFRS separat erfasst werden muss, die daraus erwarteten Cashflows nicht in die Bewertung der erwarteten Kreditverluste einbeziehen kann. Wir stellen jedoch fest, dass die IFRS nicht speziell darauf eingehen, wann eine separate Erfassung einer erworbenen Kreditverbesserung erforderlich ist.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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