Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 21 und IAS 29 — Ausweis von Vergeichszahlen, wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb erstmalig hyperinflationär wird

Published on: 25.11.2019

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom September 2019 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, ob das Unternehmen die Vergleichsbeträge, die für den ausländischen Geschäftsbetrieb in seinem Jahresabschluss für die Periode, in der der ausländische Geschäftsbetrieb hyperinflationär wird, und seinen Zwischenabschluss im Jahr, nachdem der ausländische Geschäftsbetrieb hyperinflationär wird, anpasst, wenn der ausländische Geschäftsbetrieb während der Vergleichsperiode nicht hyperinflationär war, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu und wir würden es für sinnvoll halten, wenn die Agendaentscheidung bestätigen würde, wie die Anforderungen von IAS 21 Textziffer 42(b) auf Vergleichsbeträge in Zwischen- und Jahresabschlüssen anzuwenden sind, wenn das Unternehmen einen ausländischen Geschäftsbetrieb hat, der hyperinflationär wird und der Abschluss des Unternehmens in der Währung eines nicht hyperinflationären Wirtschaftsraums aufgestellt wird.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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