Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 21 und IAS 29 — Kumulierte Wechselkursdifferenzen, bevor ein ausländischer Geschäftsbetrieb hyperinflationär wird

Published on: 25.11.2019

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom September 2019 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, ob ein Unternehmen zu Beginn der Periode, in der sein ausländischer Geschäftsbetrieb hochinflationär wird, die kumulierten Wechselkursdifferenzen vor Hochinflation innerhalb des Eigenkapitals umklassifizier, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu und schlagen einige editorische Änderungen vor.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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