Stellungnahme von Deloitte zu der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 16 in Bezug auf Mietkonzessionen

Published on: 08.05.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2020/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) eingereicht, den dieser am 24. April 2020 veröffentlicht hat. Der Entwurf enthält Änderungsvorschläge, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt würde, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

Wir ermutigen den IASB dazu:

  • die Vorschläge zur Entlastung der Leasingnehmer so bald wie möglich zu finalisieren;
  • die Erleichterungen auf alle am oder vor dem 30. Juni 2021 vereinbarten Verringerungen von Leasingzahlungen auszudehnen; und
  • gesondert zu bedenken, ob es gegebenenfalls notwendig sein könnte, Leasinggebern ähnliche Erleichterungen zu gewähren.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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