Stellungnahme von Deloitte zu der vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1

Published on: 03.06.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2020/ Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)) eingereicht, den dieser am 4. Mai 2020 veröffentlicht hat. Der Entwurf enthält Änderungsvorschläge, mit denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr verschoben werden soll.

Wir unterstützen die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens und sind der Meinung, dass es wichtig ist, dass Unternehmen ausreichend Zeit haben, um die potenziellen Auswirkungen der Änderungen auf die Klassifizierung ihrer Schulden zu analysieren und, falls erforderlich, ihre Schuldenverpflichtungen neu zu verhandeln. Wir schlagen dem Board vor, zusätzliche Leitlinien zur Anwendung der jüngsten Änderungen in Betracht zu ziehen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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