Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: Finanzierung der Lieferkette - Reverse Factoring

Published on: 29.09.2020

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom Juni 2020 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, wie Verbindlichkeiten darzustellen sind, auf die sich Reverse-Factoring-Vereinbarungen beziehen, und welche Informationen in Bezug auf diese Vereinbarungen in den Jahresabschlüssen angegeben werden müssen, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen zu, dass die Schlussfolgerungen des IFRS Interpretations Committee bezüglich der Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette die Vorschriften der IFRS widerspiegeln und dass das Ergebnis der Anwendung dieser Vorschriften zu unterschiedlichen Ausweisen in der Bilanz, unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten oder sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten führen wird, je nach den Bedingungen der Vereinbarung und der relativen Ähnlichkeit der Art und Funktion der Verbindlichkeit im Rahmen der Vereinbarung mit herkömmlicheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Wir sind jedoch besorgt, dass die Anwender nicht von einem umfassenderen Verständnis dieser Vereinbarungen profitieren, da die von IFRS 7 geforderten spezifischen Angaben fehlen. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung alternativer Finanzierungsmodelle wie diesen und des Wechsels weg von der Finanzierung durch ein breites Spektrum von Anbietern hin zu einem konzentrierteren Ansatz mit einer einzigen oder wenigen Finanzinstitutionen oder anderen Finanzierungsinstrumenten könnte der Board erwägen, ein Projekt zur Verbesserung der Angaben in diesem Bereich in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, möglicherweise durch erläuternde Beispiele.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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