Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen

Published on: 13.05.2020

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom März 2020 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Bewertung eines Vermögenswerts aus einem Nutzungsrecht, der aus einer Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht, und damit der Bestimmung des Gewinns und Verlusts aus der Transaktion nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der Schlussfolgerung des IFRS Interpretations Committee hinsichtlich der Bewertung des Vermögenswertes aus einem Nutzungsrecht und des daraus resultierenden Gewinns oder Verlustes aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen zu. Ebenso stimmen wir der Schlussfolgerung zu in Bezug auf die Frage zu, wie ein Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht aus einer Sale-and-leaseback-Transaktion zu bewerten ist und wie somit die Höhe eines etwaigen Gewinns oder Verlustes aus der Transaktion zu bestimmen ist. Darüber hinaus schlagen wir vor, dass der Board erwägt, (1) sich mit einem scheinbaren Konflikt zwischen den Textziffern BC262 und BC266 von IFRS 16 zu befassen und (2) den Umfang dieses Projekts zur Folgebewertung der Verbindlichkeit zu prüfen, um beispielsweise die Auswirkungen von Vertragsänderungen zu erfassen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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