Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: Sale-and-leaseback in einer Mantelgesellschaft

Published on: 24.11.2020

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom September 2020 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Anwendung der Sale-and-leaseback-Vorschriften in IFRS 16 auf einen Geschäftsvorfall, bei dem ein Unternehmen seine Eigenkapitalanteile an einer Tochtergesellschaft, die einen Vermögenswert hält, veräußert und diesen dann zurückleast, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen zu, dass die Schlussfolgerungen des Committees, wie sie in der Agendaentscheidung dargelegt sind, die Vorschriften von IFRS 10 und IFRS 16 in Bezug auf das darin dargestellte spezifische Faktenmuster widerspiegeln. Wir schlagen jedoch ausdrücklich vor, dass der Board zusätzlich zu dieser Entscheidung ein umfassenderes Projekt in Angriff nimmt, das sich mit der bilanziellen Behandlung der Veräußerung von Mantelgesellschaften befasst, insbesondere wenn diese als Veräußerung von Vermögenswerten und nicht als Veräußerung von Tochtergesellschaften bilanziert werden sollten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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