Stellungnahme von Deloitte zur Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU

Published on: 23.10.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU eingereicht, die dieser am 28. Januar 2020 veröffentlicht hat.

Wir unterstützen die vorgeschlagene Angleichung des IFRS für KMU an die vollen IFRS, was die Angleichung der Prinzipien und wichtigen Definitionen einschließt; wir schlagen jedoch vor, dass der Board prüfen sollte, welche Prinzipien und Definitionen für die Anwender des IFRS für KMU relevant sind.

Darüber hinaus stimmen wir dem Vorschlag des Boards zu, die Prinzipien der Relevanz, Vereinfachung und getreuen Darstellung zu verwenden, um einen Rahmen zu schaffen, der bei der Entscheidung hilft, ob und wie der IFRS für KMU an die vollen IFRS angeglichen werden sollte. Da wir uns für eine Angleichung aussprechen, stimmen wir den Vorschlägen des Boards in Teil B der Bitte um Informationsübermittlung zu den spezifischen Abschnitten des IFRS für KMU zu, die an die vollständigen IFRS angepasst werden sollten, mit Ausnahme der vorgeschlagenen Anpassung an IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Schliesslich weisen wir darauf hin, dass der IFRS für KMU keine Leitlinien dazu enthält, wie KMU zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanzieren sollten. Wir sind der Meinung, dass der Board eine Angleichung an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche gegebenenfalls mit Vereinfachungen in Betracht ziehen sollte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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