Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Klauseln als kurz- oder langfristig

Published on: 15.02.2021

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom Dezember 2020 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, ob ein Unternehmen das Recht hat, die Erfüllung einer Schuld um mindestens 12 Monate aufschieben kann, wenn das Recht auf Aufschub bestimmten Bedingungen unterliegt, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir sind der Meinung, dass diese Frage von so großer Bedeutung ist, dass sie vom Committee nicht durch eine Agendaentscheidung gelöst werden kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Board die in der jüngsten Änderung an IAS 1 getroffene Schlussfolgerung noch einmal überdenken sollte, um sicherzustellen, dass sie ein Prinzip bietet, das zu einer relevanten Klassifizierung von Schulden mit Kreditklauseln als kurzfristig oder langfristig führt.

Wir sind sehr besorgt, dass die in der vorläufigen Agendentscheidung vorgeschlagene Schlussfolgerung häufig zu einer Darstellung der Finanzlage eines Unternehmens führen wird, die keine relevanten Informationen liefert, insbesondere für solche Unternehmen, die zyklische oder saisonale Geschäfte betreiben oder bei denen es sich um aufstrebende Wachstums- oder Start-up-Unternehmen handelt.

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