Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 2 — Kosten für die Veräußerung von Vorräten
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom Februar 2021 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung zu den Kosten, die ein Unternehmen als "geschätzte, für den Verkauf notwendige Kosten" bei der Bestimmung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten berücksichtigt, nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir sind mit der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, nicht einverstanden, da wir sowohl aus fachlichen als auch aus praktischen Gründen mit der in der Agendaentscheidung getroffenen Schlussfolgerung nicht einverstanden sind. Darüber hinaus halten wir die Behauptung für sinnvoll, dass die für den Verkauf von Vorräten erforderlichen Kosten nur die zusätzlichen Kosten umfassen sollten und dass die geschätzten Kosten, die für den Verkauf bei der Bestimmung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten erforderlich sind, auf die zusätzlichen Kosten beschränkt sein sollten.