Stellungnahme von Deloitte zu der vorgeschlagenen Verlängerung der praktischen Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen
Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) eingereicht, den dieser am 11. Februar 2021 veröffentlicht hat. Der Entwurf enthält Änderungsvorschläge, mit denen der Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 verlängert würde, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist
Wir unterstützen die Verlängerung der Verfügbarkeit der praktischen Erleichterung, so dass sie für Mietkonzessionen gilt, die Zahlungen betreffen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 anstatt am 30. Juni 2021 fällig sind, aus den in der Grundlage für Schlussfolgerungen zum Entwurf genannten Gründen. Wir sind auch mit dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens und den Übergangsvorschriften einverstanden.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.