Stellungnahme von Deloitte zu den IASB-Vorschlägen zu Leasingverbindlichkeiten in Sale-and-leaseback-Transaktionen

Published on: 29.03.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) eingereicht, den dieser am 27. November 2020 veröffentlicht hat. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

Wir unterstützen die Vorschläge im Entwurf aus dem in der alternativen Sichtweise angeführten Grund nicht. Wir befürchten, dass die vorgeschlagene Methode zum Ansatz einer Leasingverbindlichkeit für die erwarteten variablen Zahlungen führt, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, was nicht mit den allgemeinen Vorschriften in IFRS 16 vereinbar ist, und dass der Entwurf schwierig umzusetzen sein wird. Darüber hinaus schlagen wir als praktische Alternative vor, zu verlangen, dass der "abgegrenzte Gewinn", der sich aus der mechanischen Anwendung der bestehenden Vorschriften in IFRS 16:100 ergibt, über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear (oder auf einer anderen systematischen Grundlage) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und als Minderung des Leasingaufwands dargestellt wird, und schlagen vor, zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung vorzunehmen, um die Methode zu spezifizieren, die von einem Verkäufer-Leasingnehmer anzuwenden ist, um den Anteil des früheren Buchwerts des Leasinggegenstands zu bewerten, der auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht entfällt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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