Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden

Published on: 15.02.2021

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom Dezember 2020 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Dienstleistungperioden, auf die ein Unternehmen die Leistungen aus einem bestimmten leistungsorientierten Plan verteilt, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Wir stimmen zu, dass für den in der Agendentscheidung dargestellten spezifischen leistungsorientierten Plan das Beispiel 2 zu IAS 19:73 relevante Leitlinien für die Bestimmung der Dienstleistungsperioden liefert, denen die Leistungen zuzuordnen sind.

Wir sind jedoch der Meinung, dass die in Beispiel 2 verwendeten Prinzipien zur Bestimmung der Dienstleistungsperioden, über die die Leistungen verteilt werden müssen, nicht ganz klar sind.

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