Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 16 — Strombezugsverträge in einem Brutto-Pool-Strommarkt
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom Juni 2021 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung, ob in Anwendung von Textziffer B9(a) von IFRS 16 ein Stromeinzelhändler (Kunde) das Recht hat, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung eines Windparks während der Laufzeit eines Vertrags mit einem Windparkstromerzeuger (Lieferant) zu erhalten, nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.