Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13 und IAS 19 und vorgeschlagenen Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften

Published on: 06.01.2022

Wir haben eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19) eingereicht, den der IASB im März 2021 veröffentlicht hat.

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Angaben zu verbessern und das Angabeproblem zu lösen. Wir stimmen zu, dass die Aufnahme von Angabezielen und eine Beschreibung der Bedürfnisse der Adressaten hilfreich sind, um die Anwendung von Ermessen bei der Erstellung von Abschlüssen zu verbessern. Wir sind jedoch nicht mit der Abschaffung der präskriptiven Angabevorschriften einverstanden und teilen die Bedenken, die in der alternativen Ansicht zur Durchsetzbarkeit des Ansatzes in der Praxis dargelegt werden.

Des Weiteren sehen wir im Abschnitt "Zukünftige Auswirkungen", dass der Board im Rahmen des normalen Verfahrens entscheiden will, ob ein Abschnitt über Angaben in den bereits herausgegebenen IFRS geändert werden soll, um die Vorschläge des Entwurfs widerzuspiegeln. Wir würden eine solche Entscheidung nicht unterstützen, weil wir der Meinung sind, dass ein solches Unterfangen eine große Belastung darstellen und zu viele Ressourcen des Boards binden würde, die für Projekte und Themen mit höherer Priorität verwendet werden sollten.

Darüber hinaus unterstützen wir den Vorschlag, für jedes spezifische Ziel einen Textziffer aufzunehmen, in der dargelegt wird, warum die Adressaten die Informationen benötigen. Wir stellen jedoch fest, dass bei einigen Beispielen, die in Bezug auf IFRS 13 und IAS 19 angeführt werden, die Bedürfnisse der Adressaten deutlicher erläutert werden könnten. In Bezug auf die Vorschläge im Entwurf sind wir der festen Überzeugung, dass der Board den Begriff "nicht verpflichtend" vermeiden sollte, um Angaben zu beschreiben, die von Unternehmen erwartet werden, um die allgemeinen und spezifischen Ziele zu erreichen, da der Begriff "nicht verpflichtend" unangemessen im Sinne von optional verstanden werden könnte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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