Stellungnahme von Deloitte zum ISSB-Entwurf allgemeiner Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

Published on: 20.07.2022

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem ISSB zu dessen Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen Stellung genommen.

Wir begrüßen nachdrücklich die Vorschläge des ISSB für globale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies sollte konsistente, vergleichbare und zeitnahe Nachhaltigkeitsinformationen für die Kapitalmärkte erleichtern. Angesichts der Dringlichkeit, sich mit dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsfragen zu befassen, ermutigen wir den ISSB, seine ersten Standards so bald wie möglich zu finalisieren und zu veröffentlichen.

Wir unterstützen die Schaffung eines umfassenden globalen Systems für die Unternehmensberichterstattung mit den ISSB-Standards, die eine globale Grundlinie für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte, die für den Unternehmenswert relevant sind, bilden und die Interoperabilität mit den Angabenvorschriften der Rechtskreise ermöglichen. Wir begrüßen die Einrichtung der Arbeitsgruppe der Rechtskreise und ermutigen den ISSB, seine Zusammenarbeit mit den Rechtskreisen zu intensivieren, insbesondere mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC). Da die Vorschläge des ISSB, von EFRAG und der SEC noch nicht finalisiert sind, besteht unseres Erachtens die Möglichkeit, eine globale Grundlinie von Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu erreichen. Die fortlaufende Zusammenarbeit mit den Rechtskreisen wird auch das Ziel der Aufrechterhaltung qualitativ hochwertiger Standards unterstützen, indem sie als zusätzlicher Mechanismus für eine zeitnahe Rückmeldung an den ISSB über etwaige Herausforderungen bei der praktischen Anwendung der Standards dient und zu einer zeitnahen Überprüfung nach der Einführung beiträgt.

Wir begrüßen den Gesamtansatz des ISSB bei der Standardsetzung, der im Einklang mit der von den Treuhändern der IFRS-Stiftung vorgegebenen Richtung und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe für fachliche Vorarbeiten (Technical Readiness Working Group, TRWG) auf bestehenden Standards und Rahmenkonzepten aufbaut und einen raschen Fortschritt ermöglichen dürfte. Darüber hinaus trägt dieser Ansatz der Tatsache Rechnung, dass viele Unternehmen die bestehenden Rahmenkonzepte und Standards, einschließlich der TCFD-Empfehlungen, die in einigen Rechtskreisen bereits verpflichtend sind oder demnächst verpflichtend werden, übernommen haben oder ihre derzeitigen Angaben darauf aufbauen. In dieser Hinsicht ist die ausdrückliche Bestimmung in den Vorschlägen, dass Ersteller andere anerkannte Standards als Grundlage für die Angaben verwenden können, wenn es derzeit keinen IFRS Sustainability Disclosure Standard (SDS) gibt, hilfreich und wird die Übernahme erleichtern. Wir sind außerdem der Meinung, dass die Verwendung von Rahmenkonzepten und Standards, die den Adressaten bereits bekannt sind, es ihnen erleichtern wird, die Angaben des ISSB zu verstehen und zu eruieren, wie diese in ihre bestehenden Systeme integriert werden können.

Wir befürworten, dass der ISSB neben den sektorübergreifenden Standards auch branchenspezifische Vorschriften auf der Grundlage der Standards des Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) in die Vorschläge aufnimmt. Die SASB-Standards haben sich als besonders wertvoll für Anleger erwiesen. Wir sind daher der Ansicht, dass sie einen guten Ausgangspunkt für branchenspezifische Inhalte innerhalb der Architektur der ISSB-Standards darstellen. Wir sind uns jedoch darüber im Klaren, dass nicht alle Rechtskreise oder Unternehmen mit den SASB-Standards vertraut sind, und sind der Meinung, dass weitere Aufklärung über die Nutzung und Anwendung der Vorschriften erforderlich ist. Wir empfehlen auch, dass weitere Arbeiten durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die SASB-Kennzahlen durch weitere Tests außerhalb des US-Umfelds angemessen internationalisiert werden.

Wir weisen auch darauf hin, dass die in den SASB-Standards dargelegten branchenspezifischen Kennzahlen möglicherweise nicht vollständig sind, da sich die Relevanz dieser Kennzahlen für eine bestimmte Branche im Laufe der Zeit ändern wird. Wir ermutigen den ISSB daher, auf der bewährten Praxis der SASB-Standards aufzubauen und ausreichende Branchenkenntnisse in den Standardsetzungsprozess einzubeziehen.

Wir unterstützen die Verwendung der vier Säulen, die in den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) dargelegt sind, als Grundlage für den Kerninhalt der IFRS-SDS. Die Säulen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele wurden von der TCFD für klimabezogene Angaben ausgewählt, da sie die Art und Weise widerspiegeln, wie ein Unternehmen geführt wird. Wir sind der Ansicht, dass dieser Ansatz die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Kerngeschäftspraktiken erleichtert und die Marktakzeptanz fördern wird.

Darüber hinaus machen wir in unserer Stellungnahme übergreifende Anmerkungen zu folgenden Punkten:

  • Herangehensweise an die allgemeinen Vorschriften
  • Hierarchie
  • Wesentlichkeit
  • Grenzen der zu berichtenden Informationen
  • Angabe der finanziellen Auswirkungen
  • Verbundene Informationen
  • Zeitpunkt und Ort der Berichterstattung
  • Verständlichkeit der Standards
  • Nachhaltigkeitsthemen über das Klima hinaus
  • Proportionalität

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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