Stellungnahme von Deloitte zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Published on: 19.07.2023

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) genommen.

Wir unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9, um die Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Anweisung zur Überweisung von Barmitteln im Rahmen eines elektronischen Zahlungssystems ausdrücklich zuzulassen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Vorschrift, zu prüfen, ob die zahlende Stelle das Recht hat, die Anweisung zu stornieren, nicht notwendig und übermäßig aufwändig ist. Wir glauben, dass die anderen im Entwurf vorgeschlagenen Kriterien ausreichen würden, um die Beurteilung der Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der Zahlungsanweisung zu unterstützen.

Wir unterstützen auch generell die Bemühungen des IASB, die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten als Reaktion auf die Zunahme ESG-bezogener Investitions- und Kreditaktivitäten zu ändern. Wir sind jedoch besorgt, dass die vorgeschlagenen Kriterien die Bilanzierung anderer Finanzinstrumente beeinträchtigen würden, bei denen der Zinssatz an ungewisse Ereignisse gebunden ist, die nicht spezifisch für den Schuldner sind (z.B. Änderungen des Benchmark-Zinssatzes oder erhöhte Kosten für Kreditanpassungen). Diese häufig vorkommenden Merkmale würden den SPPI-Test nicht bestehen, wenn die Vorschläge im Entwurf umgesetzt würden. Wir glauben nicht, dass es die Absicht des IASB war, die Klassifizierung solcher finanzieller Vermögenswerte zu ändern und haben daher einen alternativen Wortlaut vorgeschlagen, um dieses Problem zu lösen.

Schließlich schlagen wir vor, dass Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, die Änderungen an den SPPI-Kriterien (und die damit verbundenen Angaben in IFRS 7) vor der Annahme der übrigen im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen anzuwenden. Wir stellen fest, dass die Änderungen an den SPPI-Kriterien unabhängig von den anderen Änderungen an IFRS 9 sind. Dieser Ansatz wäre besonders hilfreich bei der Bewältigung von Problemen, mit denen Kreditgeber und Anleger mit wesentlichen ESG-bezogenen Schuldenportfolios derzeit konfrontiert sind.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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