Stellungnahme von Deloitte zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

Published on: 30.10.2023

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Stellung genommen.

Insgesamt sind wir der Ansicht, dass sich IFRS 15 bewährt hat und dass das zentrale Prinzip und das unterstützende fünfstufige Modell der Erlöserfassung eine klare und geeignete Grundlage für die Bilanzierung von Erlösen darstellen.

Wir empfehlen dem Board jedoch, als Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung zwei wichtige Änderungen vorzunehmen:

  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zu ändern, um eine Inkonsistenz zwischen dessen Vorschriften und denen von IFRS 15 zu beseitigen; und
  • IFRS 15 zu ändern, um klarzustellen, dass IFRS 15 anzuwenden ist, wenn Güter oder Dienstleistungen innerhalb eines Unternehmensmantels verkauft werden, es sei denn, die verkauften Vermögenswerte entsprechen der Definition eines Geschäftsbetriebs.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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