Stellungnahme von Deloitte zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9

Published on: 27.09.2023

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschrriften in IFRS 9 Stellung genommen.

Wir sind der Ansicht, dass die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 im Allgemeinen gut funktionieren und das Ziel des IASB, eine zeitnähere Erfassung von Kreditausfällen, erreicht haben, was dazu führt, dass die Adressaten der Abschlüsse mit nützlichen Informationen versorgt werden.

Unsere Anmerkungen zur Überprüfung nach der Einführung beschränken sich auf Themen im Zusammenhang mit der Anwendung der Wertminderungsvorschriften, bei denen wir der Meinung sind, dass Verbesserungen vorgenommen werden könnten, um eine größere Vergleichbarkeit zu erreichen und den Standard zu stärken, z. B. durch die Einbeziehung von Leitlinien der IFRS Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments. Zu diesen Themen gehören die Auswirkungen von Garantieverträgen auf die Bewertung von erwarteten Kreditausfällen, bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit der Darstellung von erwarteten Kreditausfällen und das Zusammenwirken zwischen erwarteten Kreditausfällen und der Bilanzierung von Änderungen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

Download

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.