Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: Angabe von Erträgen und Aufwendungen aus berichtspflichtigen Segmenten Klimabezogene Verpflichtungen

Published on: 05.02.2024

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2023 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Frage, wie ein Unternehmen die Vorschriften in IFRS 8:23 anwendet, um für jedes berichtspflichtige Segment bestimmte Beträge im Zusammenhang mit dem Segmentergebnis anzugeben, nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der folgenden Analyse zu, dass

  • IFRS 8:23 vorschreibt, dass ein Unternehmen die spezifizierten Beträge für jedes berichtspflichtige Segment anzugeben hat, wenn diese Beträge in der vom Hauptentscheidungsträger geprüften Bewertung des Segmentergebnisses enthalten sind, auch wenn sie vom Hauptentscheidungsträger nicht gesondert geprüft werden;
  • ein Unternehmen beurteilt, ob Ertrags- und Aufwandsposten im Kontext seines Abschlusses als Ganzes wesentlich sind; und
  • ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Ertrags- oder Aufwandsposten wesentlich ist, sowohl qualitative als auch quantitative Faktoren berücksichtigt, die die Art oder den Umfang der Informationen darstellen, oder beides.

Wir sind jedoch mit der vorläufigen Schlussfolgerung über den Umfang der unter Anwendung von IFRS 8:23(f) anzugebenden Posten nicht einverstanden. Wir sind auch der Meinung, dass der Zweck der unter der Überschrift "Zusammenfassung von Informationen" dargestellten Diskussion geklärt werden sollte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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