Zweite Stellungnahme von Deloitte zur ad personam-Beauftragung des Präsidenten des EFRAG-Boards

Published on: 06.01.2021

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten, hat der Präsident des EFRAG-Boards im Oktober 2020 öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Im Dezember 2020 fasste er die erhaltenen Rückmeldungen in einem Dokument zusammen, das erneut zur Konsultation gestellt wurde und zu dem die europäischen Mitgliedsfirmen von Deloitte jetzt Stellung genommen haben.

Wir wiederholen, dass wir Maßnahmen zugunsten globaler Initiativen unterstützen, weil die zu behandelnden Probleme globale Probleme sind und globale Lösungen benötigen. Unternehmen haben globale Liefer- und Wertschöpfungsketten, sind globalen Risiken ausgesetzt und haben globale Investoren. Am wichtigsten ist, dass Themen wie der Klimawandel und das Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung internationale Lösungen erfordern.

In unserer Stellungnahme halten wir Folgendes fest: 

  • Wir unterstützen die Vorschläge in Bezug auf den neuen Auftrag von EFRAG und den Konsultationsprozess, wie im Dokument beschrieben.
  • Wir unterstützen die Beibehaltung der derzeitigen Infrastruktur und Rolle in Bezug auf die Finanzberichterstattung.
  • Wir unterstützen die Idee einer erweiterten Generalversammlung, die alle Aktivitäten von EFRAG abdeckt.
  • Wir unterstützen die Vorschläge für ein EFRAG-(Aufsichts-)Gremium, das sich um die Leitung und Verwaltung der Gesamtorganisation sowie um die Aufsicht über alle EFRAG-Gremien kümmern würde.
  • Wir unterstützen, dass der Board für Finanzberichterstattung und der Board für nichtfinanzielle Berichterstattung die letztendliche Entscheidungsbefugnis in Fragen der Finanzberichterstattung bzw. der nichtfinanziellen Berichterstattung haben.
  • Im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung wird der Board für nichtfinanzielle Berichterstattung in dem Maße, in dem EFRAG mit Standardsetzungsaktivitäten betraut wird, wahrscheinlich mehr fachliche Kompetenzen benötigen als der derzeitige EFRAG Board.
  • Es wird wichtig sein, die Ansichten der EU-Mitgliedstaaten/nationalen Behörden zur nichtfinanziellen Berichterstattung einzuholen.
  • In Bezug auf die EU-Institutionen und -Behörden schlagen wir deren Teilnahme als Beobachter mit Rederecht auf jeder Ebene der EFRAG-Organisation vor, wo dies relevant ist.
  • In Bezug auf die Vertretung des privaten Sektors und der Zivilgesellschaft sprechen wir uns nachdrücklich für eine öffentlich-private Partnerschaft für EFRAG aus.
  • Wir unterstützen eine enge Einbindung und/oder Zusammenarbeit zwischen EFRAG und den identifizierten wichtigen internationalen Standardsetzungsorganisationen für nichtfinanzielle Berichterstattung.
  • Um die EFRAG-Struktur in die Lage zu versetzen, ihre mögliche Mission für die Standardsetzung im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung erfolgreich zu erfüllen, wird sie zusätzliche kompetente operative Ressourcen auf der Ebene des EFRAG-Stabs benötigen.
  • In Anbetracht der vorgeschlagenen Governance-Struktur und der Notwendigkeit einer langfristigen Finanzierung sowie der Tatsache, dass das Ziel darin bestünde, möglicherweise Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu entwickeln, sind wir schließlich der Ansicht, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten den Großteil der Finanzierung bereitstellen sollten.

Unsere englischsprachige Stellungnahme können Sie sich nachfolgend in voller Länge herunterladen.

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