Deloitte-Stellungnahme zum IVSC-Entwurf zum Adressenausfallrisiko und zum eigenen Kreditrisiko bei Bewertungen

Published on: 03.03.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem internationalen Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) Stellung zu dessen Entwurf vom Dezember 2013 genommen, der Leitlinien dazu bieten würde, wie der beizulegende Zeitwert nach IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und für andere Zwecke bestimmt werden kann.

Wir halten fest, dass die Zielsetzung des Entwurfs in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts des eigenen Kredirisikos nicht klar ist. Wir sind der Meinung, dass jegliche Leitlinien, die vom IVSC herausgegeben werden, explizit eine Aussage zum Bewertungsziel enthalten sollten und dass dieses Ziel die Bewertung für Finanzberichterstattungszwecke sein sollte. Nebenbei sollte anerkannt werden, dass Bewertungen für andere Zwecke existieren und auch zur Anwendung anderer Bewertungsansätze führen können.

Wir sind uns auch nicht im Klaren, wer primär Nutzen aus den Leitlinien ziehen soll. Wir sind der Meinung, dass sie von begrenztem Nutzen für große Finanzinstitute sind. Nichtfinanzinstitute könnten vom Lehrmaterial in Bezug auch Kreditrisikoanpassungen profitieren, wir haben aber den Eindruck, dass der Entwurf nicht auf diese Zielgruppe abgestellt wurde.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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