Deloitte nimmt Stellung zu den Erlöserfassungsvorschlägen

Published on: 13.03.2012

Erlöse stellen eine Kerngröße in praktisch allen Abschlüssen dar. Ein vereinheitlichter Standard, in dem die branchenübergreifende Behandlung der Erlöserfassung behandelt wird, ist etwas, an dem IASB und FASB seit einer Reihe von Jahren arbeiten und ein wesentlicher Preis dafür, was nunmehr in ihrer Reichweite scheint. Jeder derartige Standard muss auf klaren Prinzipien fußen, hinreichend flexibel sein, um verschiedenen Branchen und Geschäftsmodellen gerecht zu werden, und praktikabel in der Umsetzung sein.

Ein Gebiet, auf dem der Standardentwurf diesem Ziel nicht gerecht wird, ist die Telekommunikationsbranche. Unternehmen dieses Sektors mögen neue Kunden unmittelbar gewinnen, indem sie ein kostenloses oder vergünstigtes Mobiltelefon für den Abschluss eines Vertrags anbieten, oder indem sie dies über einen Vermittler erreichen, der das Mobiltelefon zur Verfügung stellt und dieses dann den Telekommunikationsunternehmen für die Zuführung des Kunden weiterbelastet. Wirtschaftlich gesehen sind die beiden Vereinbarungen ziemlich ähnlich, unter der Vorschlägen aus dem Standardentwurf würden sie allerdings sehr verschieden bilanziert (über eine Neuzuordnung nachfolgender Abrechnungen zur Erfassung von Umsätzen für die Bereitstellung des Mobiltelefons im ersten Fall und mittels Erfassung der Vertragskosten im zweiten). Deloitte streicht diesen Sachverhalt in seiner Stellungnahme zum Standardentwurf heraus und schlägt vor, das Thema so zu adressieren, dass man für unmittelbar gewonnene Kundenverträge einen Ansatz anwendet, der dem 'Modell des immateriellen Vermögenswerts' in IFRIC 12 ähnelt. Im Gegensatz zu den Vorschlägen im Standardentwurf würde dies zu einem einheitlichen Erlösmuster für Gespräche, SMS und Datendienste und einer einheitlichen Gewinnerfassung bei unmittelbar und mittelbar gewonnenen Kunden führen. In der Stellungnahme von Deloitte wird zudem veranschaulicht, wie Erlöse für Gesprächs- und SMS-Dienste bei Anwendung eines Residualansatzes mit dem Preis inkrementeller Gespräche und SMS in einem bestimmten Vertrag festgelegt und der Restbetrag dem Mobiltelefon zugewiesen werden können.

Falls diese Vorschläge und anderweitige Klarstellungen, die von Deloitte in der Stellungnahme vorgeschlagen werden, von den Boards angenommen würden, würde man die übergeordneten Ziele von Transparenz und Vereinheitlichung umfassender erreichen, als die bei den Vorschlägen aus den Standardentwurf der Fall wäre.

Deloitte POV Image

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.