IFRS in Focus-Newsletter zum Standardentwurf für den neuen IFRS zu Leasingverhältnissen

Published on: 24.08.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 17. August 2010 zwecks öffentlicher Stellungnahme gemeinsame Vorschläge für die Verbesserung der Berichterstattung über Leasingverhältnisse veröffentlicht.

Die Vorschläge bilden eines der Hauptprojekte, die Teil des Arbeitsabkommens zwischen den Boards sind. Mit den Vorschlägen würden, wenn diese angenommen werden, die Informationen über die finanziellen Auswirkungen von Leasingverträgen, die im Rahmen der Finanzberichterstattung den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, erheblich verbessert.

Die Bilanzierung nach den bestehenden Vorschriften hängt von der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses ab. Eine Klassifizierung als ein Mietleasingverhältnis führt dazu, dass der Leasingnehmer weder nach IFRS noch nach US-GAAP irgendwelche Vermögenswerte oder Schulden in der Darstellung seiner Finanz- und Vermögenslage erfasst. Dies führt dazu, dass viele Anleger die Bilanzen unter Verwendung der Angaben und anderer zur Verfügung stehender Informationen ergänzen müssen, um die Auswirkungen der Mietleasingverhältnisse des Leasingnehmers für Zwecke der Anlageanalyse einschätzen zu können.

Die Vorschläge würden zu einem einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber führen – einen sogenannten Nutzungsrechtansatz. Neben anderen Änderungen würde dieser Ansatz dazu führen, dass eine Schuld für die Zahlungen, die aus dem Leasingvertrag entstehen, und das Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in die Finanz- und Vermögenslage des Leasingnehmers aufgenommen werden, so dass für Anleger und andere Adressaten vollständigere und entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.

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