IFRS in Focus-Newsletter zum Entwurf von Änderungen in begrenztem Umfang im Hinblick auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Published on: 07.07.2010

Der IASB hat am 29. Juni 2010 einen ergänzenden Entwurf zur Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert herausgegeben (ED/2010/7 'Measurement Uncertainty Analysis Disclosure for Fair Value Measurements').

Darin werden relativ geringfügige Änderungen an den Vorschlägen aus dem IASB-Entwurf vom Mai 2009 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen. Anstelle der bisher vorgesehenen Sensitivitätsanalyse soll nunmehr eine Analyse von Bewertungsunsicherheiten vorzunehmen und offenzulegen sein. Konkret wird eine tabellarische Anhangangabe gefordert, die für alle zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte und Schulden eventuelle Fair-Value-Änderungen ausweist, die sich ergeben, würde man einbezogene nicht-beobachtbare Bewertungsfaktoren ändern. Diese Angabepflicht ist beschränkt auf beizulegende Zeitwerte im Hierarchielevel 3. Bei dieser Wertangabe sind eventuelle Korrelationen zu berücksichtigen. Ist also bei Änderung eines Bewertungsfaktor aufgrund eines engen Zusammenhangs auch eine Änderung eines anderen Bewertungsfaktors erforderlich, müssen beide Faktoränderungen im auszuweisenden Betrag eingeschlossen sein. Von dieser Angabepflicht sind grundsätzlich keine Bilanzposten ausgenommen, es sei denn, ein individueller IFRS schließt spezifische Sachverhalte explizit aus.

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