IFRS in Focus-Newsletter zur Änderung der Aufrechnungsvorschriften in IAS 32

Published on: 22.12.2011

Der IASB hat am 16. Dezember 2011 Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis veröffentlicht, die eine Klarstellung der Vorschriften zu den Saldierungsregeln darstellen. Außerdem wurden Änderungen an den Angabevorschriften in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben in Bezug auf Saldierung vorgenommen.

Das dahinterliegende gemeinsame Projekt von IASB und FASB hatte ursprünglich darauf abgezielt, die Unterschiede zwischen den einschlägigen Rechnungslegungsstandards zur Saldierung von Finanzinstrumenten zu adressieren. Der FASB entschied sich jedoch, die gegenwärtigen US-amerikanischen Vorschriften beizubehalten. Daher verständigten sich die Boards darauf, sich auf die Entwicklung harmonisierter Angabevorschriften zu konzentrieren, die den Abschlussadressaten gestatten sollen, das Ausmaß, in dem nach IFRS bzw. US-GAAP bilanzierende Unternehmen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt sind, leichter vergleichen zu können. Darüber hinaus hat sich der IASB entschlossen, IAS 32 zu ändern, um bestimmte Aspekte klarzustellen, bei denen es zu Abweichungen in der Praxis kommt, wie während der Einbindungsaktivitäten des IASB klar wurde.

Die Änderungen an den Angabevorschriften in IFRS 7 erfordern Angaben zu allen bilanzierten Finanzinstrumenten, die im Einklang mit IAS 32.42 saldiert werden. Mit den Änderungen wird auch die Vornahme von Angaben zu allen bilanzierten Finanzinstrumenten gefordert, die einer durchsetzbaren Globalverrechnungs- oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, auch wenn sie nach IAS 32 nicht saldiert werden. Der IASB ist der Meinung, dass diese Angaben Abschlussadressaten helfen werden, die Auswirkungen oder möglichen Auswirkungen von Saldierungsvereinbarungen einschließlich der Rechte auf Saldierung von bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten eines Unternehmens auf die Finanzlage eines Unternehmens einzuschätzen.

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