Umsetzung der Leitlinien zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste des Basler Ausschusses

Published on: 09.05.2016

Im Dezember 2015 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht endgültige Leitlinien zur Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten veröffentlicht. Was klar ist, ist, dass die Erwartungen des Ausschusses hoch sind und dass die Umsetzungsherausforderungen bei der Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten groß sein werden - egal ob IFRS 9 angewendet wird oder die vom FASB demnächst erwarteten Leitlinien nach US-GAAP. Da der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 am 1. Januar 2018 näherrückt, gibt es bei Banken, Regulierern, Prüfern und sonstigen bedeutenden Beteiligten den starken Wunsch nach einem Konsens über die Branche hinweg in Bezug darauf, wie die Leitlinien im Hinblick auf Proportionalität, Wesentlichkeit, Symmetrie, Aufnahme zukunftsgerichteter Informationen, deutlicher Zunahme des Kreditrisikos und pragmatischer Lösungen zu lesen sind.

In dieser Publikation bieten unsere britischen Kollegen einen Überblick über die wichtigsten herausfordernden Elemente für Banken und Personen, die mit deren Beaufsichtigung betraut sind. Sie informieren auch über die wichtigsten Meilensteine bei der Entwicklung dieser Leitlinien bis hin zum Januar 2018.

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