Heads Up-Newsletter zur vorgeschlagenen Klarstellung der Aufrechnungsangaben unter US-GAAP
Am 26. November 2012 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (
klargestellt werden soll, welche Instrumente und Geschäftsvorfälle unter die Angabevorschriften nach ASU 2011-11 Angaben zur Aufrechnung von Vermögenswerten und Schulden fallen. Mit dem neuen Entwurf soll Bedenken von Anwendern entgegengetreten werden, dass der Umfang der Angabevorschriften unter ASU 2011-11 zu groß ist und dass die Kosten aus der Befolgung der ASU jeglichen Nutzen, der schlussendlich den Adressaten von Abschlüssen entsteht, übersteigen.ASU 2011-11 ist das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von IASB und FASB, das ursprünglich darauf abgezielt hatte, die Unterschiede zwischen den einschlägigen Rechnungslegungsstandards zur Saldierung von Finanzinstrumenten zu adressieren. Der FASB entschied sich jedoch, die gegenwärtigen US-amerikanischen Vorschriften beizubehalten. Daher verständigten sich die Boards darauf, sich auf die Entwicklung harmonisierter Angabevorschriften zu konzentrieren, die den Abschlussadressaten gestatten sollen, das Ausmaß, in dem nach IFRS bzw. US-GAAP bilanzierende Unternehmen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt sind, leichter vergleichen zu können.
In diesem englsichsprachigen Newsletter erläutern unsere Kollegen die neuen Vorschläge des FASB und ihre Auswirken auf die Konvergenz von IFRS und US-GAAP.