Heads Up-Newsletter zu den XBRL-Vorschriften für IFRS-Berichterstatter
Im März 2017 hat die SEC bekanntgegeben, dass ausländische Emittenten ab sofort damit beginnen können, ihren IFRS-Abschluss in XBRL einzureichen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 enden wird dies verpflichtend sein. In diesem Heads Up-Newsletter werden die entsprechenden Vorschriften analysiert.