Heads Up-Newsletter zur Verschiebung einiger Zeitpunkte des Inkrafttretens durch den FASB
Der FASB hat jüngst die Zeitpunkte des Inkrafttretens einiger neuer Rechnungslegungsstandards für bestimmte Gruppen von Unternehmen verschoben. Insbesondere handelt es sich um die Standards zu Hedging, zu Leasing, zu gegenwärtig erwarteten Verlusten und zur Vereinfachung der Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten.