Heads Up-Newsletter zu den SEC-Vorschriften zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen
In diesem Newsletter werden die wichtigsten Bestimmungen der endgültigen SEC-Vorschrift über Klimaangaben kurz vorgestellt. Nach der neuen Vorschrift müssen Registranten umfassende klimabezogene Informationen in ihren Jahresberichten und Einreichungserklärungen, einschließlich derjenigen für Börsengänge, bereitstellen. Die stufenweise Einführung beginnt mit den Jahresberichten großer Einreicher für das Jahr, das am 31. Dezember 2025 endet.