Heads Up-Newsletter mit einer detaillierten Analyse der SEC-Vorschriften zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen
In diesem Newsletter werden die Bestimmungen der endgültigen SEC-Vorschrift über Klimaangaben im Detail analysiert. Nach der neuen Vorschrift müssen Registranten umfassende klimabezogene Informationen in ihren Jahresberichten und Einreichungserklärungen, einschließlich derjenigen für Börsengänge, bereitstellen. Die stufenweise Einführung beginnt mit den Jahresberichten großer Einreicher für das Jahr, das am 31. Dezember 2025 endet.