Financial Reporting Alert 12-5 'Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit Hurrikan Sandy'

Published on: 07.11.2012

Hintergrund und Praxishinweise von Deloitte zu Naturkatastrophen

Hurrikan Sandy traf als "Supersturm" letzte Woche auf die Nordwestküste der Vereinigten Staaten. Zusätzlich zu Verlust von Leben und zu schweren körperlichen Verletzungen hat Sandy auch zu umfassenden auch materiellen Schaden verursacht - Eigentum zerstört, Strom-, Gas- und Wasserversorgung unterbrochen und die Ausübung normaler Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten und in Teilen des Rests der Welt in unterschiedlichem Maß behindert.

Der Zweck dieses Alerts (und der beigefügten Praxishinweise) liegt darin, einige der Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung aufzuzeigen, die sich aus Naturkatastrophen für berichterstattende Unternehmen ergegeben können. Der Schwerpunkt dieser Überlegungen liegt auf Unternehmen, die nach US-GAAP berichten, aber die Überlegungen sind allgemeingültiger Natur. Betroffene Unternehmen schließen diejenigen ein, deren Hauptbetätigungsfeld in den betroffenen Gebieten liegt, sowie Unternehmen mit Zuliefertätigkeit, Beteiligungen oder anderen Verknüpfungen in die Region. Außerdem können Versicherungsunternehmen erhebliche Verluste als Ergebnis der Naturkatastrophe erleiden.

Da die Zeit für Zwischenbericht und Jahresabschlüsse näherrückt, erwarten unsere US-amerikanischen Kollegen, die diesen Alert erstellt haben, dass Unternehmen sich diverse Fragen in Bezug auf Bilanzierungs- und Angabesachverhalte im Zusammenhang mit der Naturkatastrophe stellen werden oder stellen sollten. Zu diesen Sachverhalten gehören die folgenden:

  • Bilanzierung von Wertminderungen von Vermögenswerten wie beispielsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagen, Vorräte, Forderungen, Kredite oder andere Investitionen (einschließlich Versicherungsschadenseintreibung und Garantien durch Dritte);
  • Bilanzierung von Verlusten aus Umweltschäden sowie Wiederherstellungs- oder andere rechtliche Verpflichtungen, die aus Naturkatastrophen entstehen;
  • Bilanzierung von Kosten, die aus Abgangs- und anderen Entsorgungsaktivitäten entstehen;
  • Darstellung von Verlusten aus der Naturkatastrophe im Abschluss (beispielsweise die Frage, ob es sich um ein außergewöhnliches Ereignis handelt);
  • Angabe der Auswirkungen (und der damit zusammenhängenden Unsicherheiten) der Naturkatastrophe auf die Geschäftstätigkeit und den Abschluss des Unternehmens;
  • Einschätzung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung.

Um Unternehmen dabei zu helfen, die erforderlichen Prozesse zu starten, werden in den beigefügten Praxishinweisen mögliche Sachverhalte und, wo verfügbar, einschlägige offizielle Leitlinien identifiziert. Die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung in diesem Alert sind nicht als abschließende Auflistung gedacht. Sie sind vielmehr ein Ausgangspunkt für das Nachdenken über Sachverhalte, die sich ergeben können.

 

Leitlinien der SEC

Am 5. November 2012 hat der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) angekündigt, dass er dabei ist, Maßnahmen zu entwickeln, die Einzelpersonen und Unternehmen, die von Hurrikan Sandy getroffen wurden, dabei helfen sollen, Einreichungsfristen und andere Vorschriften der Aufsichten und Gesetzgeber zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise eine erwartete Verlängerung der Einreichungspflicht bis zum 21. November 2012 für alle Einreichungen, die zwischen dem 29. Oktober und dem 20. November 2012 fällig sind. Der Stab der SEC verkündete, dass die Maßnahmen "für alle Einzelpersonen oder Unternehmen1 gelten sollen, die einer Einreichungspflicht unterliegen, die sie wegen Hurrikan Sandy oder der Folgewirkungen nicht einhalten können”. Er gab auch zu verstehen, dass andere Bitten um zusätzliche Erleichterungen auf Einzelfallbasis beurteilt werden würden. Unternehmen werden aufgefordert, mit ihrem Prüfer und, wenn notwendig, mit dem Stab der SEC Rücksprache zu nehmen, wenn sie der Meinung sind, das bestimmte Tatsachen und Umstände vorliegen, die zusätzliche Erleichterungen oder Leitlinien erfordern.2

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1 Zu solchen Einzelpersonen und Unternehmen gehören unter anderem "börsennotierte Unternehmen, Investmentgesellschaften, Anlageberater, andere Personen mit Einreichungspflichten, Rechnungsleger, Maklerfirmen und Übertragungsstellen”.

2 Offizielle Leitlinien des FASB werden nicht erwartet.

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