International Valuation Standards Council (IVSC)

Internationaler Rat für Bewertungsstandards
International Valuation Standards Council (IVSC)

 

IVSC (gross)

 

Der Inhalt dieser Seite ist wie folgt aufgebaut:

 

Hintergrund

International Valuation Standards Council

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) ist der internationale Standardsetzer für Bewertungsfragen. Der IVSC entwickelt und pflegt Standards zu der Frage, wie man Bewertungen vornimmt und über sie berichtet, v.a. jene, auf die Anleger und sonstige dritte Parteien angewiesen sind. Der IVSC unterstützt zudem die Notwendigkeit der Entwicklung eines Leitlinienrahmens zur Best Practice bei Bewertungen verschiedener Klassen an Vermögenswerten und Schulden und für eine einheitliche Auslieferung der Standards durch vernünftig ausgebildete Fachkräfte rund um die Welt.

Mitglieder des IVSC können Organsationen von Nutzern, berufsständischen Instituten, Ausbildungskräften sowie Regulatoren in Bezug auf Bewertungsdienstleistungen sein. Die Mitglieder des IVSC ernennen das Treuhändergremium des IVSC.

Treuhändergremium des IVSC

Governance, Aufsicht und Finanzierung der Organisation liegen in der Verantwortung des Treuhändergremiums des IVSC. Die Treuhänder werden für einen Zeitraum von drei Jahren berufen (eine einmalige Verlägerung um drei Jahre ist zulässig). Von jedem Treuhänder wird eine globale Sicht und ein Verständnis dazu erwartet, wie der IVSC am besten im weltwirtschaftlichen und Rechnungslegungsumfeld arbeiten kann. Das Treuhändergremium soll nicht weniger als sechs und nicht mehr als elf Personen umfassen, und die Treuhänder werden aus verschiedenen geografischen Gebieten bestimmt.

 

Verlautbarungen des IVSC

Der IVSC hat die internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) seit 1985 entwickelt.

Im Juli 2019 hat der IVSC die jüngste Ausgabe seiner internationalen Bewertungsstandards herausgegeben, einen umfassenden Band aller seiner Standards. Diese Standards treten zum 31. Januar 2020 in Kraft und ersetzen die IVS 2017. Sie enthalten Änderungen und Ergänzungen zu denen 2018 und 2019 konsultiert wurde.

Ein Abonnement der Standards ist über IVSonline möglich.

 

Zusammenarbeit mit dem IASB

Im März 2014 haben der IVSC und die IFRS-Stiftung eine Protokollvereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung der IFRS und IVS unterzeichnet. In der Protokollvereinbarung wird festgehalten, dass der IVSC und die IFRS-Stiftung unabhängige Gremien sind, die ein gemeinsames Interesse an der einheitlichen Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für Zwecke der Finanzberichterstattung und an der Sicherstellung haben, dass die Standards und Leitlinien, die vom IVSC in Bezug auf die Frage entwickelt werden, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, im Einklang mit den IFRS (und insbesondere mit IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) stehen und wohl entwickelt sind.

In der Protokollvereinbarung werden folgende Verpflichtungen festgehalten:

Verpflichtungen des IVSC
  • Rückmeldung gegenüber dem IASB zu vorgeschlagenen Änderungen an den IFRS und Entwicklungen in der Finanzberichterstattung, die für den beizulegenden Zeitwert relevant sind,
  • Berücksichtigung der Anmerkungen des IASB bei der Entwicklung von IVS und Bewertungsvorschriften für die Finanzberichterstattung allgemein,
  • Eröffnung der Möglichkeit für den IASB, in Beiräte, Ausschüsse und Arbeitsgruppen zum Thema beizulegender Zeitwert beim IVSC aufgenommen zu werden,
  • Benachrichtigung des IASB, wenn dem IVSC Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Kenntnis kommen.
Verpflichtungen des IASB
  • Rückmeldung gegenüber dem IVSC zu vorgeschlagenen Änderungen an Standards und Entwicklungen in der Bewertung, die für die Finanzberichterstattung von Belang sind,
  • Berücksichtigung der Anmerkungen des IVSC bei der Entwicklung von IFRS,
  • Eröffnung der Möglichkeit für den IVSC, in Beiräte, Ausschüsse und Arbeitsgruppen des IASB aufgenommen zu werden,
  • Benachrichtigung des IVSC, wenn dem IASB Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Abschluss zur Kenntnis kommen.
Verpflichtungen beider Seiten
  • Gegenseitig Rückmeldungen über Entwicklungen und über aufkommende Themen, aufkommende Abweichungen und Forschung zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts,
  • wenn nötig Ansatz von gemeinsamen Gesprächsrunden, um jegliche relevante Sachverhalte zu adressieren, die Auswirkungen auf ihre jeweilige Arbeit und die von ihnen herausgegebenen Standards haben können.

 

Kontaktinformationen

International Valuation Standards Council
4 Lombard Street, London EC3V 9AA
Vereinigtes Königreich

Internetseite: www.ivsc.org

E-mail: contact @ ivsc.org
Telefon: +44 (0) 20 3 968 5500

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