IFRS in Europa – Übersichtsseite
Diese Seite enthält Hintergrundinformationen über die Anwendung der IFRS in Europa sowie die verschiedenen Organisationen und Gremien, die mit der Rechnungslegung in Europa betraut sind.
Nachrichten mit IFRS-Bezug in der Europäischen Union
Wir bieten Ihnen auf IAS Plus eine Chronologie der Ereignisse mit IFRS-Bezug in Europa. Die Entwicklungen der einzelnen Jahre sind über die nachfolgenden Verknüpfungen zugänglich:
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Europa - Überblick
- Hintergrundinformationen zur Europäischen Union
- Europäische Gremien mit Bezug zur Rechnungslegung
- Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regultatory Committee, ARC)
- Bilanzrichtlinienausschuss (Accounting Directive Committee, ADC)
- Europäischer Wertpapierausschuss (European Securities Committee, ESC)
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA)
- Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
- Europäische Kommission
Hintergrundinformationen zur Europäischen Union
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Drei weitere Länder sind Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), allerdings nicht der EU. Sie haben sich verpflichtet, die EU-Richtlinien zu befolgen; dies schließt die IAS-Verordnung mit ein:
Großbritannien war vom 1. Januar 1973 bis zum 31. Januar 2020 Mitglied der Europäischen Union. Es gab eine zusätzliche Umsetzungsfrist, die am 31. Dezember 2020 endete. Die Berichterstattung im Vereinigten Königreich unterliegt deshalb nicht mehr dem EU-Rechtsrahmen.
IAS-Verordnung und Bilanzrichtlinie
- Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards - dies ist die Verordnung, nach der Unternehmen, die an einem geregelten Wertpapiermarkt in der EU gelistet sind, ihre Konzernabschlüsse seit 2005 nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufstellen müssen
- Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen
Übernahme der IFRS für die Anwendung in der Europäischen Union
Die IAS-Verordnung der EU erfodert die Übernahme der einzelnen IFRS für deren Anwendung in der Europäischen Union. Der Übernahmeprozess wird zuweilen als 'Indossierung' bezeichnet. Der Prozess sieht wie folgt aus (wie von der Europäischen Kommission beschrieben, siehe das von der Kommission erstellte Diagramm (85 KB):- Der IASB (der International Accounting Standards Board) veröffentlicht einen Standard.
- EFRAG (die European Financial Reporting Advisory Group) hält mit Interessenvertretern Beratungen ab
- EFRAG erteilt der Kommission seinen Ratschlag, ob der Standard die Kriterien für die Indossierung erfüllt. EFRAG erstellt in Zusammenarbeit mit der Kommission zudem eine Auswirkungsstudie über die möglichen wirtschaftlichen Effekte des jeweiligen Standards in der EU.
- Auf der Grundlage des Ratschlags von EFRAG erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Die Verabschiedung der Verordnung folgt in Übereinstimmung mit den Artikeln 5a und 8 des Ratsbeschlusses 1999/468 einem regulatorischen Komitologieverfahren mit Kontrolle. Dieses bedeutet in praxi Folgendes:
- Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR; engl.: Accounting Regulatory Committee, ARC), eingesetzt gemäß Artikel 6 der IAS-Verordnung, stimmt über den Vorschlag der Kommission mit einfacher Mehrheit ab. Falls das Votum positiv ausfällt (was der Fall für die weit überwiegende Mehrzahl der zu indossierenden Standards darstellt),
- haben das Europäische Parlament und
- der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen.
- Falls sich Europäisches Parlament und Rat für die Übernahme aussprechen oder die drei Monate ohne ihren Einspruch verstreichen, verabschiedet die Kommission den Verordnungsentwurf. Nach Übernahme wird er im Amtsblatt veröffentlicht und tritt an dem in der Verordnung selbst genannten Datum in Kraft.
Vollständiger Text der in Europa übernommenen IFRS
Da die IFRS in Europa Gesetzeskraft besitzen, wird der vollständige Text der IAS/IFRS und SIC/IFRIC, die von der Europäischen Kommission übernommen wurden, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass "vollständiger Text" sich nur auf den verpflichtend anzuwenden Teil der jeweiligen Verlautbarung bezieht und die Einführung, Umsetzungsleitlinien sowie die Grundlage für Schlussfolgerungen nicht einschließt. Alle Verlautbarungen stehen in sämtlichen Amtssprachen der EU zur Verfügung.
Europäische Gremien mit Bezug zur Rechnungslegung
Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regultatory Committee, ARC)
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission. Der Ausschuss wurde durch die Kommission in Übereinstimmung mit Artikel 6 der Verordnung (EG/1606/2002) betreffend der Anwendung von Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) eingerichtet. Gegenstand dieses Ausschusses ist Regelsetzung und besteht darin, ein Urteil über die Vorschläge der Kommission zur Annahme eines oder mehrerer Internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit Artikel 3 der IAS-Verordnung abzugeben.
- Weitere Informationen über den Regelungsausschuss für Rechnungslegung, einschließlich der Geschäftsordnung und der Mitglieder, finden Sie auf der Website der Kommission.
Bilanzrichtlinienausschuss (Accounting Directive Committee, ADC)
Der Bilanzrichtlinienausschuss unterstützt die Kommission bei der Einführung von Umsetzungsmaßnahmen für die Bilanzrichtlinien und widmet sich auch anderen Sachverhalten im Zusammenhang mit Rechnungslegungsvorschriften.
- Weitere Informationen über den Bilanzrichtlinienausschuss, einschließlich der Geschäftsordnung und der Mitglieder, finden Sie auf der Website der Kommission.
Europäischer Wertpapierausschuss (European Securities Committee, ESC)
Der Europäische Wertpapierausschuss (EWA) hielt seine erste offizielle Sitzung im September 2001. Er wird von der Europäischen Kommission geleitet und tritt grundsätzlich monatlich zusammen. Der Ausschuss erfüllt sowohl eine Komitologie- als auch eine beratende Funktion. Mit anderen Worten, unterstützt er die Kommission bei der Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen von EU-Richtlinien und berät sie in Fragen des Wertpapierbereichs. Der EWA besteht aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Kommission. Beobachter der Europäischen Zentralbank, des Ausschusses der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, der EFTA-Länder und der Beitrittskandidatenländer sind ebenfalls eingeladen. Der Ausschuss ist ein Ausschuss der "zweiten Stufe" innerhalb des vierstufigen Lamfalussy-Systems.
- Weiterführende Informationen zum EWA finden Sie auf der Internetseite der EU.
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA)
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist eine unabhängige EU-Behörde, die dazu beitragen soll, die Stabilität des EU-Finanzsystems dadurch zu schützen, dass die Integrität, die Transparenz, die Wirksamkeit und das ordentliche Funktionieren der Wertpapiermärkte sichergestellt wird, und den Anlegerschutz so zu veberssern.
Insbesondere fördert ESMA die Konvergenz der Aufsichtstätigkeiten sowohl unter den Wertpapierregulieren als auch im gesamten Finanzsektor durch enge Zusammenarbeit mit anderen EU-Aufsichtsbehörden im Bereich Banken (Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA)) und und im Bereich Versicherungen und betriebliche Altersversorgung (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA)). ESMAs Regulierungsarbeiten in Bezug auf Wertpapiergesetze und -verordnungen tragen zu Entwicklung eines einzigen Regelwerks für ganz Europa bei. Dies dient zwei Zwecken. Zum einen wird die einheitliche Behandlung aller Anleger in der EU sichergestellt, durch die ein angemessenes Maß an Anlegerschutz durch wirksame Regulierung und Aufsicht erst möglich wird. Zum anderen werden gleiche Bedingungen für den Wettbewerb von Finanzdienstleistern geschaffen.
Als Teil der Rolle im Bereich Standardsetzung und Reduzierung von aufsichtlicher Arbitrage stärkt ESMA die internationale aufsichtliche Zusammenarbeit. Wo durch europäisches Gesetz gefordert übernimmt ESMA die Aufsicht über bestimmte Unternehmen im paneuropäischen Raum.
Schließlich trägt ESMA auch durch die Beiträge zur Arbeit des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) zur kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen Stabilität der EU bei, indem mögliche Risiken für das Finanzsystem identifiziert und Ratschläge erteilt werden, wie mögliche Bedrohungen für die finanzielle Stabilität der EU gemindert werden können. ESMA ist außerdem verantwortlich für die Koordinierung der Maßnahmen von Wertpapieraufsichten oder die Durchführung von Notfallmaßnahmen, wenn eine Krisensituation entsteht.
ESMA ist seit Januar 2011 Nachfolger des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators , CESR), der im Juni 2001 durch die Europäische Kommission ins Leben gerufen wurde. Zuvor hatten die europäischen Wertpapieraufsichten in einer Organisation mit dem Namen Forum der europäischen Wertpapieraufsichten (Forum of European Securities Commissions, FESCO) zusammengearbeitet. Alle Standards und Arbeiten von FESCO wurden von CESR übernommen; alle Standards und Arbeiten von CESR wurden von ESMA übernommen.
ESMA – Kontaktdetails:
European Securities and Markets Authority
103 Rue de Grenelle
75007 Paris, Frankreich
Telefon: + 33 1 58 36 43 21
Fax: + 33 1 58 36 43 30
E-Mail: info @ esma.europa.eu
Internetseite von ESMA: http://www.esma.europa.eu
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) ist eine Organisation, die von einer breiten Gruppe von Organisationen, die die Wirtschaftsprüfer, Ersteller, Nutzer und nationale Standardsetzer in Europa vertreten, ins Leben gerufen wurde. Sie hat die folgenden Ziele:
- Unterbreitung fachlicher Expertise an die Europäische Kommission im Hinblick auf die Anwendung der IFRS in Europa;
- Beteiligung am Standardsetzungsprozess des IASB sowie
- Koordinierung der Entwicklung von Sichtweisen im Hinblick auf internationale Bilanzierungsstandards in der EU.
Weitere Informationen zur EFRAG finden Sie auf unserer EFRAG-Seite. Hier können Sie den jeweils aktuellen Statusbericht von EFRAG zur Übernahme der IFRS in der EU herunterladen.
EFRAG – Kontaktdetails:
European Financial Reporting Advisory Group
35 Square de Meeûs
1000 Brüssel, Belgien
Telefon: + 32 (2) 510 0888
Fax: + 32 (2) 510 0885
Email: info @ efrag.org
Internetseite von EFRAG: http://www.efrag.org
Europäische Kommission – Kontaktdetails:
Generaldirektion Binnenmarkt
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Avenue de Cortenberg 107, 2/58
B-1049 Brüssel, Belgien
Telefon: +32 2 299 1111
Fax: +32 2 299 3081
E-Mail: markt-f4 @ cec.eu.int
Internetseite: Nachrichten aus der Rechnungslegung der Europäischen Kommission