Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards in einzelnen Rechtskreisen

Use of IFRS by jurisdiction

Die nachstehende Tabelle reflektiert unser Verständnis über die Anwendung der International Financial Reporting Standards als grundlegende Rechnungslegungsprinzipien, getrennt nach börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen, im Konzernabschluss für externe Finanzberichterstattungszwecke. Das bedeutet, dass die IFRS die Grundlage für die Erstellung des Abschlusses bilden und der Prüfungsbericht konstatiert, dass der Abschluss auf Grundlage der IFRS erstellt wurde.

Falls Sie Ergänzungen oder Berichtigungen zu dieser Website haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wenn möglich, geben Sie bitte Links zu oder Quellen der Dokumente an, anhand derer die Information überprüft werden kann. Im Anschluss an diese Tabelle folgt eine Auflistung der Rechtskreise, für die wir noch Informationen suchen.

 

Viele Rechtskreise, die ihre eigenen nationale Rechnungslegungsvorschrift aufrechterhalten, nehmen für sich in Anspruch, dass ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften "auf den IFRS basieren" oder "den IFRS ähnlich sind" oder "mit den IFRS konvergiert sind". In einigen Fällen sieht die sprachliche Änderung gering aus, während in anderen Fällen die Sprachregelung deutlich unterschiedlich ist. Manchmal sind die nationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht auf Englisch abgefasst. Oftmals wurden nicht alle IAS/IFRS national übernommen. Häufig besteht ein Zeitverzug in der Übernahme der IFRS als nationale Rechnungslegungsvorschrift. Wir sehen uns nicht in der Lage, die nationalen oder regionalen Rechnungslegungsvorschriften im Detail mit den IFRS zu vergleichen. Daher ist in der Tabelle lediglich die unmittelbare Anwendung der IFRS in einzelnen Ländern oder Regionen wiedergegeben. Mit unmittelbarer Anwendung ist gemeint, dass die Angabe zu den Grundlagen der angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und der Prüfungsbericht die Übereinstimmung mit den IFRS konstatiert.

 

Bei den nicht börsennotierten Unternehmen bedeutet die Angabe "IFRS für alle vorgeschrieben", dass - falls ein nicht börsennotiertes Unternehmen verpflichtet ist oder sich dafür entscheidet, allgemeine Mehrzweckabschlüsse zu erstellen - es die IFRS anwenden muss. Sie bedeutet nicht notwendigerweise, dass alle nicht börsennotierten Unternehmen in diesem Rechtskreis verpflichtet sind, IFRS-Abschlüsse zu erstellen.

Hinweis: Wir überdenken gegenwärtig die Gestaltung unserer Tabelle, um unterschiedliche Grade der Konvergenz mit den IFRS widerzuspiegeln - Sie können unseren überarbeiteten Ansatz bereits im Hinblick auf die Anwendung der IFRS durch inländische börsennotierte Unternehmen aus den G-20-Ländern einsehen. Zusammengeführte Einträge mit lediglich einer Fußnote in der Tabelle sind lediglich vorläufig und in den Summen am Ende der Tabelle nicht enthalten.

Hinweis: Klicken Sie auf diesen Link oder scrollen Sie bis an das Ende der Tabelle, um die Summen für die Spalten zu sehen.

Inländische börsennotierte Unternehmen Inländische nicht börsennotierte Unternehmen
Code Rechtskreis IFRS nicht gestattet IFRS gestattet IFRS für einige vorgeschrieben IFRS für alle vorgeschrieben Prüfungsbericht stellt Übereinstimmung mit IFRS fest Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Unternehmen
AE Abu Dhabi – Vereinigte Arabische Emirate X Ja IFRS für alle Banken vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattet Fn 23
EG Ägypten X
AF Afghanistan Keine Börse in AfghanistanFn 30 Alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen haben die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzwenden
AL Albanien Keine Börse in AlbanienFn 29 IFRS vorgeschrieben für Finanzinstitute, Tochterunternehmen von an ausländischen Börsen notierten Unternehmen und großen Unternehmen
DZ Algerien Keine Börse in Algerien IFRS nicht gestattet
AS Amerikanisch-Samoa Keine Börse in Amerikanisch-Samoa IFRS gestattet
AO Angola X
Banken ab 2016
AI Anguilla X Fn 15 Ja
AG Antigua und Barbuda X Fn 15 Ja IFRS für KMU
AR Argentinien X IFRS nicht gestattet
AM Armenien X Ja IFRSs für alle vorgeschrieben
AW Aruba X Ja
AZ Aserbeidschan X Ja IFRS-Einzelabschlüsse für Banken (börsennotiert und nicht börsennotiert) und seit 2008 für große Staatsunternehmen vorgeschrieben. Für andere IFRS gestattet.
AU Australien X Fn 2 Ja Australische IFRS-Gegenstücke für einige große vorgeschrieben, für andere gestattet.
BS Bahamas X Ja IFRS gestattet, volle IFRS oder IFRS für KMU gestattet für alle Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind
BH Bahrain X Ja IFRSs für alle vorgeschrieben
BD Bangladesch X Fn 9
BB Barbados X Ja Unternehmen können zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU wählen
BE Belgien X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS für Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Banken und Kreditinstitute vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattet; IFRS im Einzelabschluss nicht gestattet.
BZ Belize Keine Börse in Belize. Nicht börsennotierte Unternehmen können IFRS oder andere international akzeptierte Standards anwenden (v.a. US und kanadische GAAP).
BJ Benin X IFRS nicht gestattet
BM Bermuda X Ja
BT Bhutan X
BO Bolivien X Ja
BA Bosnien und Herzegovina X Ja
BW Botswana X Ja IFRS für einige vorgeschrieben, für andere gestattet
BR Brasilien Alle börsennotierten Unternehmen und alls Finanzinstitute seit 2010. Bis dahin für börsennotierte Unternehmen Wahlrecht. Ja IFRS nicht gestattet
BN Brunei Darussalam Keine Börse in Brunei IFRS sind gestattet, werden aber nicht oft angewendet
BG Bulgarien X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss nicht börsennotierter Finanzinstitute und aller großen nicht börsennotierten Unternehmen mit beschränkter Haftung vorgeschrieben. Anderen nicht börsennotierten Unternehmen wird die Anwendung von IFRS gestattet.
BF Burkina Faso X IFRS nicht gestattet
BI Burundi Keine Börse in Burundi IFRS nicht gestattet
KY Cayman-Inseln X Ja
CL Chile X (seit 2009) Ja IFRSs seit 2009 vorgeschrieben
CN China Fn 14 Fn 14
CR Costa Rica X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
DK Dänemark X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet
DE Deutschland X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten.
DM Dominica X Ja
DO Dominikanische Republik X Fn 20 Ja IFRS gestattet
AE Dubai – Vereinigte Arabitsche Emirate X Ja IFRS für alle Banken vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattet Fn 23
EC Ecuador X Phase-in 2010-2012 Ja IFRS 2011 für einige vorgeschrieben, seit 2012 für alle
SV El Salvador X Ja
CI Elfenbeinküste X IFRS nicht gestattet
ER Eritrea Keine Börse in Eritrea IFRS vorgeschrieben für staatseigene Unternehmen, neu privatisierte Unternehmen (bedeutende Steuerzahler (large taxpaying offices (LTO)), Banken und Versicherungsunternehmen.
EE Estland X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss von Finanzinstituten vorgeschrieben; IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss anderer Unternehmen gestattet.
FJ Fidschi X Ja IFRS vorgeschrieben für mehrheitlich staatliche Unternehmen, Banken und Finanzinstitute, mittlere und große Unternehmen und anderweitige.
FI Finnland X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
FR Frankreich X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten.
GM Gambia Keine Börse in Gambia, allerdings ist Banken die IFRS-Anwendung vorgeschrieben, allen anderen Unternehmen ist sie gestattet IFRS gestattet
GE Georgien X Ja IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss vorgeschrieben
GH Ghana X Ja IFRS vorschrieben für nicht börsennotierte Banken, Versorger, Broker, Versicherungen und Staatsunternehmen seit 2007. IFRS werden für alle anderen nicht börsennotierten Unternehmen seit 2009 vorgeschrieben.
GI Gibraltar X Ja IFRS gestattet mit Ausnahme einiger regulierter Unternehmen, die UK GAAP anwenden
GD Grenada X Fn 15 Ja
GR Griechenland X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS in geprüften Konzern- und Einzelabschlüssen gestattet.
GL Grönland Keine Börse auf Grönland Üblicherweise werden dänische Bilanzierungsstandards angewendet, auch wenn IFRS gestattet sind
GU Guam Keine Börse auf Guam IFRS nicht gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen befolgen die US-GAAP
GT Guatemala X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
GY Guyana X Ja Unternehmen können zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU wählen
HT Haiti X Ja IFRS für alle gestattet
HN Honduras X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
HK Hongkong X Fn 3 Ja für außerhalb von HK domizilierte Unternehmen. In HK ansässige Unternehmen beziehen sich auf 'Hong Kong FRS' Hongkong IFRS-Gegenstücke gestattet
IN Indien X
(nur für konsolidierte Abschlüsse) Fn 8
Ja IFRS nicht gestattet
ID Indonesien X Fn 28 IFRS nicht gestattet
IQ Irak X Ja Alle Banken einschließlich der nicht börsennotierten.
IR Iran X IFRS nicht gestattet
IE Irland X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
IS Island X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet
IL Israel X (alle mit Ausnahme von Banken) Ja IFRS gestattet (mit Ausnahme von Banken)
IT Italien X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS im Konzernabschluss mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen gestattet; im Einzelabschluss mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen, Versicherungen und einigen regulierten Unternehmen gestattet.
JM Jamaika X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
JP Japan X Fn 12 Abhängig vom Stand der Designierung IFRS nicht gestattet
YE Jemen Keine Börse im Jemen IFRS gestattet
JO Jordanien X Ja IFRS für einige vorgeschrieben (Banken, Versicherungen), alle anderen haben die Wahl zwischen IFRS und dem IFRS für KMU
VG Jungferninseln (Britisch) X Ja
VI Jungferninseln (US) Keine Börse auf den Jungferninseln (US). IFRS nicht gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen befolgen US-GAAP.
KH Kambodscha X
CA Kanada X (seit 2011) Fn 7 Ja IFRS gestattet (seit 2011)
KZ Kasachstan X Ja IFRS für alle Banken, Aktiengesellschaften und andere Unternehmen von bedeutendem öffentlichen Interesse vorgeschrieben (einschließlich großen nicht börsennotierten Unternehmen, Unternehmen der Rohstoffindustrie und Staatsunternehmen).
QA Katar X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
KE Kenia X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
KG Kirgistan X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
CO Kolumbien XFn 25 IFRS nicht gestattet
HR Kroatien XFn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS für alle Finanzinstitute und großen nicht börsennotierten Unternehmen vorgeschrieben, gestattet für andere
CU Kuba X IFRS nicht gestattet
KW Kuwait X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
LA Laos X Ja
LS Lesotho X Ja
LV Lettland X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS für Finanzinstitute vorgeschrieben, für andere nicht gestattet
LB Libanon X Yes IFRS für alle vorgeschrieben
LR Liberia Keine Börse in Liberia IFRS für alle Banken seit 2012 vorgeschrieben, die meisten anderen unternehmen wenden US-GAAP an
LY Libyen X Fn 24 Information nicht verfügbar Fn 24 IFRS für Geschäftsbanken vorgeschrieben Fn 24
LI Liechtenstein X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet
LT Litauen X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS für einige Finanzinstitute vorgeschrieben, für andere gestattet
LU Luxemburg X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS gestattet, vorbehaltlich einer Genehmigung in den meisten Fällen Fn 22
MO Macao Keine Börse in Macao. IFRS gestattet
MG Madagaskar Keine Börse auf Madagaskar IFRS für einige vorgeschrieben
MW Malawi X Ja IFRS nicht gestattet
MY Malaysia X Fn 16 Äquivalent zum IFRS für KMU tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft
MV Malediven X Ja IFRS gestattet
ML Mali X IFRS nicht gestattet
MT Malta X Note 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS für alle gestattet
MA Marokko X (Banken/Finanzinstitute müssen die IFRS seit 2008 anwenden. Sonstige börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute könenn zwischen IFRS und marokkanischen GAAP wählen. Ja
MR Mauretanien Keine Börse in Mauretanien IFRS nicht gestattet
MU Mauritius X Ja IFRS für einige vorgeschrieben, für andere gestattet
MK Mazedonien X Ja IFRS nicht gestattet
MX Mexiko X Fn 17
Ja
IFRS gestattet
MD Moldawien X IFRS gestattet
MN Mongolei X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
ME Montenegro X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
MZ Mosambik X Ja für Banken seit 2007 und Versicherungen seit 2008 vorgeschrieben; für große Unternehmen seit 2010 und mittelgroße Unternehmen seit 2011 vorgeschrieben
MM Myanmar X Ja
NA Namibia X Ja
NP Nepal X Ja IFRS gestattet
NC Neukaledonien Keine Börse auf Neukaledonien Als französisches Department folgt Neukaledonien den französischen Bilanzierungsvorschriften. D.h., dass IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen erlaubt, im Einzelabschluss jedoch verboten sind.
NZ Neuseeland X Fn 2 Ja Neuseeländische IFRS-Gegenstücke für große nicht börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, für andere gestattet
NI Nicaragua X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
NL Niederlande X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
AN Niederländische Antillen X Ja
NE Niger X IFRS nicht gestattet
NG Nigeria X (seit 2012) Fn 21 Noch festzulegen Fn 21
NO Norwegen X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet.
OM Oman X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
AT Österreich X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten.
PK Pakistan X Fn 18 IFRS nicht gestattet
PA Panama X Ja IFRS für alle vorgeschrieben. Das Gesetz, das alle Unternehmen zur Anwendung von IFRS verpflichtet, wird allerdings gegenwärtig rechtlich untersucht.
PG Papua-Neuguinea X Ja
PY Paraguay X Ja IFRS gestattet
PE Peru X Ja
PH Philippinen X Fn 11
PL Polen X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken, gestattet für Konzernabschlüsse von Unternehmen, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert; IFRS im Einzelabschluss von Unternehmen gestattet, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert, verboten im Einzelabschluss anderer Unternehmen.
PT Portugal X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken und Finanzinstitutionen, gestattet für andere; IFRS im Einzelabschluss für Unternehmen gestattet, die Teil eines Konzerns sind, der nach IFRS bilanziert, verboten für andere.
RE Réunion Keine Börse auf Réunion. Als französisches Department folgt Réunion den französischen Bilanzierungsvorschriften. D.h., dass IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen erlaubt, im Einzelabschluss jedoch verboten sind..
RO Rumänien X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken, gestattet für Konzernabschlüsse von Unternehmen, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert; IFRS im Einzelabschluss von Unternehmen gestattet, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert, verboten im Einzelabschluss anderer Unternehmen.
RU Russische Förderation X Fn 26
ZM Sambia X IFRS gestattet
WS Samoa Keine Börse auf Samoa IFRS gestattet
KN St. Kitts and Nevis X Fn 15 Ja
SA Saudi-Arabien X Fn 6 Ja IFRS für KMU vorgeschrieben
SE Schweden X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten
CH Schweiz X
(Multinationale Unternehmen im Hauptsegment müssen seit 2005 zwischen IFRS oder US-GAAP wählen)
Ja
SN Senegal X IFRS nicht gestattet
RS Republik Serbien X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
SL Sierra Leone X Ja IFRS für einige vorgeschrieben, IFRS für KMU für andere
ZW Simbabwe X Ja
SG Singapur X Note 13 Nein. Singapore FRS vorgeschrieben Fn 13
SK Slowakei X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS für alle vorgeschrieben
SI Slowenien X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS für Finanzinstitute vorgeschrieben, für andere gestattet
ES Spanien X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten
LK Sri Lanka X Ja IFRS für einige Vorgeschrieben, für andere gestattet
ZA Südafrika X Ja IFRS gestattet oder IFRS für KMU
KR Südkorea X Ja IFRS vorgeschrieben für Finanzinstitute und Staatsunternehmen, gestattet für alle anderen
SR Surinam X Ja IFRS gestattet
SZ Swasiland X Ja
TJ Tadschikistan X Ja IFRS für alle vorgeschrieben
TW Taiwan X IFRS für einige vorgeschrieben, für andere gestattet
TZ Tansania X Ja IFRS für 'internationale Unternehmen' vorgeschrieben
TH Thailand X IFRS nicht gestattet
TG Togo X IFRS nicht gestattet
TT Trinidad und Tobago X Ja IFRS gestattet oder IFRS für KMU
CZ Tschechien X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen im Konzernabschluss gestattet. Unternehmen, die die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen in ihrem konsolidierten Abschluss anwenden, und Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, der seinen konsolidierten Abschluss nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellt, können IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen auch im separaten Abschluss anwenden.
TN Tunesien X IFRS nicht gestattet
TR Türkei X Fn 5 Ja IFRS für einige vorgeschrieben, für andere gestattet
TM Turkmenistan X
UG Uganda X Ja
UA Ukraine X Fn 27 IFRS gestattet
HU Ungarn X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. Zusätzlich sind Einzelabschlüsse nach nationalen Grundsätzen erforderlich.
UY Uruguay X Fn 4
UZ Usbekistan X IFRS nicht gestattet
VU Vanuatu Keine Börse auf Vanuatu IFRS gestattet
VE Venezuela X Fn 19 IFRS in der Fassung von 2016 vorgeschrieben
US Vereinigte Staaten X Fn 10 IFRS gestattet
UK Vereinigtes Königreich X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet
VN Vietnam X
BY Weißrussland X (Banken seit 2008, alle ab 2017 mit Neudarstellung der Abschlüsse 2016) Ja IFRS für Banken vorgeschrieben
PS Westbank/Gazastreifen X Ja
CY Zypern X Fn 1 Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' IFRS für alle vorgeschrieben
Summe für börsennotierte Unternehmen Summe für nicht börsennotierte Unternehmen

Wichtig: Diese Berechnung ist im Zusammenhang mit den unten dargestellten Fußnoten zu lesen.

Informationen für 175 Rechtskreise (nach bestem Wissen und Gewissen; ohne China):

  • IFRS nicht gestattet — 23 Rechtskreise
  • IFRS gestattet — 25 Rechtskreise
  • IFRS für einige vorgeschrieben — 9 Rechtskreise
  • IFRS für alle vorgeschrieben — 98 Rechtskreise*
  • Keine Börse — 21 Rechtskreise

*enthält 31 Mitgliedstaaten der EU/des EEA (Fn 1) und 5 Rechtskreise, die volle IFRS-Gegenstücke übernommen haben (Fn 2, 3 und 7)

Von den 132 Rechtskreisen (25 + 9 + 98), die die IFRS für inländische börsennotierte Unternhemen zulassen oder fordern:

  • In 87 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den IFRS
  • In 31 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf nationale Rechnungslegungsvorschriften oder auf IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind
  • In einem Rechtskreis (HK) bezieht sich der Prüfungsbericht für in Honkong ansässige Unternehmen auf nationale Rechnungslegungsvorschriften und für die anderen Unternehmen auf IFRS
  • Für einen Rechtskreis (NG) wurde diese Entscheidung noch nicht bekannt gegeben
  • In einem Rechtkreis (JP) hängt dies von Stand der Designierung ab
  • Für 11 Rechtskreise ist diese Information nicht verfügbar

Wichtig: Diese Berechnung ist im Zusammenhang mit den unten dargestellten Fußnoten zu lesen.

Von den 175 Rechtskreisen in der Tabelle (Gesamtzahlen ohne CN):

  • IFRS nicht gestattet — 29 Rechtskreise
  • IFRS für alle oder einige gestattet — 47 Rechtskreise
  • IFRS für einige vorgeschrieben — 38 Rechtskreise
  • IFRS für alle vorgeschrieben — 29 Rechtskreise
  • Uns liegen keine Informationen vor — 32 Rechtskreise

 

 

Fn 1

Dieses Land ist ein Mitgliedstaat der EU/des EWR. Der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung beziehen sich die Übereinstimmung mit "den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind". Gegenwärtig hat die EU im Wesentlichen alle IFRS übernommen, obwohl es eine zeitliche Verschiebung bei der Übernahme einiger der neuesten IFRS gibt und ein Aspekt von IAS 39 verändert wurde. Die Änderung betrifft ca. 50 nach IFRS bilanzierender europäischer Banken. Die EU gestattet ferner, auch in Umständen, die nicht IAS 27 entsprechen, separate Einzelabschlüsse in Übereinstimmung mit "den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind" zu veröffentlichen. Hier können Sie die aktuelle Information einsehen, welche EU- und EWR-Mitglieder von diesem Wahlrecht Gebrauch machen werden.

 

Fn 2

Australien und Neuseeland haben nationale Standards übernommen, die sie als IFRS-Gegenstücke bezeichnen. Diese Standards beinhalten die Anforderung nach IAS 1.16, nach der "ein Unternehmen, dessen Abschluss in Übereinstimmung mit den IFRS steht, diese Übereinstimmung ausdrücklich und uneingeschränkt im Anhang anzugeben hat." Eine derartige Äußerung muss in Australien im Prüfungsbericht und im Anhang, in Neuseeland nur im Anhang getätigt werden.

 

Fn 3

Hongkong hat nationale Standards übernommen, die mit den IFRS einschließlich aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte übereinstimmen, in einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften haben. Unternehmen, die ihren Sitz in Hongkong haben aber in einem anderen Land registriert sind, dürfen IFRS-Abschlüsse statt nach Hongkong GAAP erstellte Abschlüsse herauszugeben.

 

Fn 4

Per Gesetz sind alle Unternehmen in Uruguay verpflichtet die zum 31. Juli 2007 bestehenden IFRS zu befolgen. Außerdem müssen einige nationale Standards angewendet werden. Der Prüfungsbericht stellt die Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsprinzipien von Uruguay fest.

 

Fn 5

Börsennotierte Unternehmen in der Türkei können die IFRS aufgrund der Verzögerungen bei der Übersetzung der IFRS ins Türkische auf zweierlei Art und Weise anwenden:

  • Ein börsennotieres Unternehmen darf die offizielle englische Fassung der IFRS, wie sie vom IASB veröffentlicht werden, anwenden; in diesem Fall müssen sich der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung explizit auf die Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards beziehen.
  • Ein börsennotieres Unternehmen darf die türkische Fassung der IFRS anwenden. Infolge der Verzögerung bei der Übersetzung geben der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung an, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit "den IFRS, wie sie in der Türkei anzuwenden sind" steht.

 

Fn 6

Alle Banken und Versicherungsunternehmen, die an der saudischen Wertpapierbörse gelistet sind, müssen die IFRS anwenden. Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Abschlüsse nach "den nationalen Standards, die eng mit den IFRS konvergiert sind" wie von der SOCPA herausgegeben erstellen. Dies sind im Grunde die IFRS, bei denen einige Optionen gestrichen und einige Angabevorschriften hinzugefügt wurden, sowie zusätzliche Standards und Verlautbarungen, die von der SOCPA für Sachverhalte herausgegeben wurden, die nicht von den IFRSs abgedeckt werden, aber in Saudi-Arabien relevant sind (z.B. aus religiösen Gründen).

 

Fn 7

Die IFRS wurden vollständig ab 2011 als kanadische Finanzberichtsstandards übernommen. Die verpflichtende IFRS-Anwendung wurde allerdings aufgrund noch nicht abgeschlossener Projekte des IASB für einige Gruppen von Unternehmen aufgeschoben: für Investmentgesellschaften bis 2014, für Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen bis 2015.

 

Fn 8

Im April 2010 hat die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse entweder nach den in Abschnitt 211(3C) des Aktiengesetzes von 1956 genannten Standards (indische Rechnungslegungsstandards) oder nach den IFRS (mit Überleitungen) erstellt einreichen dürfen. Von diesem Recht machen bisher etwa 6 Unternehmen Gebrauch. Die Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen Rechnungslegungsstandards erfolgen.

Im Januar 2015 veröffentlichte das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) einen überarbeiteten Fahrplan für die Einführung der Ind AS. Im Wesentlichen haben Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr die Ind AS ab dem 1. April 2016 verpflichtend anzuwenden. Unternehmen, die ein Reinvermögen von weniger als Rs. 500 Crore aufweisen, aber in oder außerhalb Indiens börsennotiert sind oder eine Börsennotierung anstreben, sowie Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 250 Crore oder mehr müssen die neuen Normen ab dem 1. April 2017 anwenden. Ausgenommen vom neuen Fahrplan sind allerdings Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzinstitute. Der Fahrplan tritt in Kraft, sobald er offiziell bekanntgemacht wird.

 

Fn 9

Die Rechnungslegungsstandards, die durch das Institut der Wirtschaftsprüfer von Bangladesch (Institute of Chartered Accountants in Bangladesh, ICAB) vorgeschrieben werden, sind unter der Bezeichnung 'angladesh Financial Reporting Standards' (BFRS, einschließlich der Bangaldesh Accounting Standards, BAS). BFRS und BAS lehnen sich eng an International Accounting Standards und International Financial Reporting Standards an, wie sie vom IASB herausgegeben werden. Per Juli 2012 wurde eine Fassung aller IFRS (und IAS) wie vom IASB herausgegeben, als BFRS durch das ICAB übernommen, mit Ausnahme von IAS 29 (übernommen, tritt aber erst 2015 in Kraft) und IFRS 9 (in Prüfung).

 

Fn 10

Am 14. November 2008 hat die US-amerikanische Wertpapieraufsicht einen Vorgeschlagenen Fahrplan für die mögliche Anwendung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt werden, veröffentlicht. Derzeit müssen amerikanischen Emittenten ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen, und eine Anwendung der IFRS ist ihnen nicht gestattet.

 

Fn 11

In adopting IFRSs as Philippines Financial Reporting Standards (PFRSs), various modifications were made to IFRSs including the following 'transition relief':

  • Reduced segment reporting disclosures
  • Exemption from applying tainting rule for a specific set of financial instruments
  • Commodity derivative contracts of mining companies as of 1 January 2005 'grandfathered'
  • Insurance companies allowed to use another comprehensive set of accounting principles (also described as Philippine Financial Reporting Standards)
  • For banks, losses from sale of non-performing assets allowed to be amortised over a period of time
  • Some additional changes to IASB's pension, foreign exchange, and leases Standards

 

Fn 12

Am 11. Dezember 2009 hat die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) auf ihrer Internetseite endgültige Kabinettverordnungen veröffentlicht, nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen, die vom Kommissar der FSA dafür benannt sind ('Designated IFRSs'). Zu Details, welche Unternehmen dazu berechtigt sind und welche speziellen Angaben gefordert werden, verweisen wir Sie auf unsere Länderseite zu Japan.

Der Prüfungsbericht bezieht sich entweder auf eine Übereinstimmung mit den IFRS oder auf eine Übereinstimmung mit den von der FSA benannten IFRS (abhängig vom Stand der Designierung). Wenn die benannten IFRS mit den geltenden IFRS übereinstimmen, bezieht sich der Prüfungsbericht auf die IFRS wie vom IASB herausgegeben. Ist dies nicht der Fall (beispielsweise wegen einer Verzögerung bei der Designierung), bezieht sich der Prüfungsbericht auf die IFRS wie von der FSA benannt.

 

Fn 13

Singapur hat die meisten IFRS praktisch Wort für Wort als Singapur-Gegenstücke der IFRS übernommen, hat bei der Übernahme als Singapur-Standards allerdings Änderungen an den Ansatz- und Bewertungsvorschriften bei mehreren IFRS vorgenommen und manche Standards nicht übernommen. Im Mai 2009 hat die Regierung verkündet, dass die Singapore Financial Reporting Standards bis 2012 vollständig mit den IFRS konvergiert sein sollen. Die konvergierten Standards sollen für alle in Singapur domizilierten Unternehmen, die an der Börse in Singapur notiert sind, gelten. Allerdings hat der Rat für Bilanzierungsstandards in Singapur Singapore Accounting Standards Council (ASC) bekannt gegeben, dass eine vollständige Konvergenz 2012 nicht stattfinden wird, wie dies ursprünglich geplant worden war. Stattdessen wird jetzt eine vollständige Konvergenz bis 2018 erwartet.

 

Fn 14

Die neuen chinesischen Bilanzierungsstandards für Wirtschaftsunternehmen (Chinese Accounting Standards for Business Enterprises, CAS) wurden 2006 vom chinesischen Finanzimisterium (Ministry of Finance, MoF) herausgegeben und traten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Diese Standards sind im Wesentlichen mit den IFRS konvergiert, es gibt allerdings bestimmte Änderungen, die aufgrund der besonderen Bedingungen in China vorgenommen wurden (so ist beispielsweise die Aufholung von Wertminderungsverlusten bei langfristigen Vermögenswerten verboten).

Im April 2010 veröffentlichte das MoF einen Fahrplan für die weitere Harmonisierung der CAS mit den IFRS. China hat die Absicht ausgesprochen, Konvergenz mit den IFRS zu erzielen. Die Harmonisierung der Standards ist ein fortlaufender Prozess, und das MoF widmet der Konvergenz zwischen CAS und IFRS weiterhin große Bemühungen.

Die Anwendung der CAS ist inzwischen für folgende Unternehmen verpflichtend: auf dem chinesischen Festland (Volksrepublik China) börsennotierte Unternehmen, Finanzinstitute (einschließlich Unternehmen, die mit Erlaubnis der chinesischen Wertpapieraufsicht im Wertpapiergeschäft tätig sind), bestimmte Unternehmen im Staatseigentum und nicht börsennotierte Unternehmen in bestimmten Provinzen. Im Harmonisierungsfahrplan hat das MoF zu erkennen gegeben, dass es beabsichtigt, dass alle großen und mittelgroßen Unternehmen (unabhängig von einer Börsennotierung) die CAS ab 2012 anwenden müssen sollen.

Im Dezember 2007 hat das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (HKICPA) die CAS als gleichwertig zu den HKFRS anerkannt, die mit den IFRS einschließlich aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte übereinstimmen, in einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften haben. Seit der Zeit arbeiten das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) und das HKICPA mit dem IASB zusammen und haben einen kontinuierlichen Mechanismus geschaffen, der die Gleichwertigkeit fortwährend verstärken soll.

Im Dezember 2010 hat die Hongkonger Börse entschieden, dass Unternehmen mit Sitz auf dem chinesischen Festland die Wahlmöglichkeit haben, Abschlüsse einzureichen, die nach den CAS erstellt sind und von einer zugelassenen Prüfungsfirma des Festlands geprüft wurden. Eine Reihe von Unternehmen hat sich seitdem entschieden, nach CAS erstellte Abschlüsse einzureichen.

Die EU-Kommission gestattet chinesischen Emittenten, bei Eintritt in den europäischen Markt nach CAS erstellte Abschlüsse ohne Überleitung auf die IFRS wie von der EU übernommen verwenden.

 

Fn 15

Die Ostkaribische Wertpapierbörse (Eastern Caribbean Securities Exchange, ECSE) ist eine regionaler Wertpapiermarkt mit Sitz auf St. Kitts. Er wurde eingerichtet, um den Kauf und Verkauf von Finanzprodukten – einschließlich Unternehmensaktien und -anleihen und Staatspapieren – für die acht Mitgliedstaaten Anguilla, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia sowie St. Vincent und die Grenadinen zu erleichtern.

 

Fn 16

Unternehmen in Malaysia haben seit dem 1. Januar 2012 die MFRS, die vollständig im Einklang mit den IFRS stehen und Unternehmen ermöglichen, die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben in Anspruch zu nehmen, anzuwenden. Ausgenommen sind allerdings bestimmte Unternehmen im Immobiliensektor, in der Landwirtschaft und in zugehörigen Branchen, die die MFRS erst ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwenden haben. Eine freiwillige frühere Anwendung der MFRS durch diese Unternehmen ist möglich.

 

Fn 17

Am 11. November 2008 gab die mexikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) bekannt, dass alle Unternehmen, die an der mexikanischen Wertpapierbörse gelistet sind, ab 2012 die IFRS verwenden müssen. Börsennotierte Unternehmen werden ein Wahlrecht haben, die IFRS früher anzuwenden – sogar bereits ab 2008 – vorbehaltlich der Anforderungen, die die CNBV aufstellt.

 

Fn 18

Pakistan hat die meisten, aber nicht alle IFRS übernommen. Die nicht übernommenen Verlautbarungen sind IFRS 1, IFRS 9, IFRS 14, IFRS 15 IFRIC 4 und IFRIC 12.

Darüber hinaus wurden Standards, die für Banken und Finanzinstitute relevant sind (IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben) für Banken und Finanzinstitute, die von der pakistanischen Zentralbank (State Bank of Pakistan, SBP) reguliert werden, nicht übernommen. Die SBP hat ihre eigenen Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten für diese Unternehmen erlassen.

 

Fn 19

Im Jahr 2004 übernahm die venezolanischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer die IFRS mit Stand 2004 als venezolanische Rechnunglegungstandards. Sie wurden verpflichtend für börsennotierte Unternehmen 2005, für große, nicht börsennotierte Unternehmen 2006 und für andere Unternehmen ab 2007. Gegenwärtig werden in Venezuela die IFRS mit Stand 2016 angewendet, wobei es einige spezifische Änderungen in Bezug auf allgemeinen Preisanpassungen gibt. Siehe hierzu die Aplication Bolletins (BA VEN-NIF) der FCCPV.

 

Fn 20

Per Resolution des dominikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer vom Februar 2010 werden die IFRS für börsennotierte unternehmen stufenweise übernommen: Einige Standards werden ab 2010 verpflichtend und die anderen 2014.

 

Fn 21

Am 28. Juli 2010 hat der nigerianische Bundesexekutivrat den 1. Januar 2012 als das Datum des Inkrafttretens für die Konvergenz der Bilanzierungsstandards in Nigeria mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) festgelegt. Der Rat hat den nigerianischen Accounting Standards Board (NASB) angewiesen, die weiteren erforderlichen Schritte unter Aufsicht des Bundesministeriums für Handel und Industrie einzuleiten, damit der Beschluss des Rat in Kraft treten kann.

 

Fn 22

Kreditinstitute sowie Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften können sowohl im Konzern- als auch im separaten Abschluss zwischen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und luxemburgische Rechnungslegungsstandards wählen. Alle anderen Unternehmen müssen eine Genehmigung des luxemburgischen Justizministeriums beantragen, um Konzern- oder separate Abschlüsse nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellen zu dürfen. Das Justizministerium gewährt oder verweigert die Ausnahme auf Grundlage einer begründeten Stellungnahme des luxemburgischen Standardsetzers Commission des Normes Comptables (CNC). Die luxemburgischen Behörden haben Anfang 2009 einen Gesetzesentwurf herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, IFRS für Handelsgesellschaften einzuführen. Daher wird erwartet, dass die IFRS in absehbarer Zeit in das nationale luxemburgische Handelsrecht als Alternative zu den luxemburgischen Rechnungslegungsstandards aufgenommen werden.

 

Fn 23

Obwohl IFRS für keine nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken vorgeschrieben sind, wird es als beste ausgeübte Praxis angesehen, wenn diese Unternehmen IFRS anwenden.

 

Fn 24

Obwohl die libyschen Börsenvorschriften die Anwendung der IFRS durch alle börsennotierten Unternehmen vorschreiben und das lybische Bankgesetz alle Geschäftsbanken verpflichtet, IFRS anzuwenden, wird dies nach unserem Kenntnisstand in der Praxis bisher nicht umgesetzt.

 

Fn 25

Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Unternehmen des öffentlichen Interesses und Unternehmen, die a) Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, b) Mutterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, oder c) mehr als 50% ihrer Produkte exportieren bzw. ihrer Rohstoffe importieren wenden die vollen IFRS ab 2015 an, wobei 2014 das Jahr des Übergangs ist (also Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014).

 

Fn 26

Die Konzernabschlüsse von börsennotierten Unternehmen, Banken und anderen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen (mit Ausnahme derjenigen, deren Aktivitäten auf medizinische Pflichtversicherung beschränkt sind), nichtstaatlichen Pensionsfonds, Verwaltungsunternehmen von Anlage- und Pensionsfonds und Clearingstellen müssen nach IFRS erstellt werden. Darüber hinaus müssen laut gesonderten Erlassen der russischen Regierung bestimmte staatseigene Unternehmen Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen.

Börsennotierte Unternehmen, die bisher nach US-GAAP Bericht erstattet haben, können den IFRS-Übergang bis 2015 aufschieben.

Die Anwendung der IFRS ist verpflichtend für Konzernabschlüsse. Separate Abschlüsse müssen nach RAS erstellt werden.

 

Fn 27

Im Juni 2011 hat der Präsident der Ukraine Änderungen im "Gesetz über die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Ukraine" unterzeichnet. Nach diesen Änderungen müssen Unternehmen des öffentlichen Interesses (börsennotierte Unternehmen), Banken, Versicherungen und einige andere Unternehmen, die auf den Finanzmärkten tätig sind, ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Das Ministerkabinett der Ukraine kann überdies zusätzliche Listen von Unternehmen erstellen, die einer IFRS-Berichterstattung unterworfen sein sollen.

Im Dezember 2011 haben die Nationalbank der Ukraine, das Finanzministerium und das Ministerium für Statistik ein gemeinsames Schreiben veröffentlicht, in dem die praktische Umsetzung der Änderungen vom Juni 2011 geregelt wird. Banken müssen den 1. Januar 2011 als den Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS wählen. Alle anderen Unternehmen, die die IFRS anzuwenden haben, können entweder den 1. Januar 2011 oder den 1. Januar 2012 als Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS wählen. Abschlüsse für 2011 müssen nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards (Ukrainian Accounting Standards, UAS) erstellt werden. Alle anderen Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, die IFRS anzuwenden, können sich entscheiden, die IFRS freiwillig anzuwenden.

 

Fn 28

Der indonesische Ansatz in Bezug auf die IFRS-Übernahme besteht darin, die nationalen Rechnungslegungsvorschriften (Indonesian Financial Accounting Standards, IFAS) beizubehalten und sie nach und nach soweit wie möglich mit den IFRS zu harmonisieren. Derzeit besteht nicht die Absicht, die IFRS vollständig zu übernehmen (daher gibt es auch keine entsprechende Aussage zur zeitlichen Planung).

Indonesien strebt danach die bedeutenden Unterschiede zwischen den IFRS und den IFAS schrittweise zu minimieren. Seit 2012 basieren die in Indonesien angewendeten Standards auf den IFRS des IASB, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten waren, allerdings wurden Änderungen vorgenommen. Indonesien wird den Konvergenzprozess fortsetzen, indem später erfolgte Änderungen, neue Standards (beispielsweise IFRS 9 bis IFRS 13) und Entwürfe des IASB analysiert und auf eine mögliche Übernahme geprüft werden.

Derzeit bemüht sich der DSAK einen Abstand von einem Jahr in Bezug auf neu vom IASB herausgegeben Verlautbarungen einzuhalten. Deshalb ist davon auszugehen, dass nationale Rechnungslegungsstandards in Indonesien zum 1. Januar 2015 mit den Standards des IASB mit Stand vom 1. Januar 2014 konvergiert werden, 2016 mit den Standards zum 1. Januar 2015 und so weiter, wenn keine anderweitigen Gründe bestehen, einen Standard nicht zu übernehmen. So hat sich Indonesien beispielsweise entschieden, IFRS 9 nicht in einzelnen Schritten zu übernehmen sondern mit einer Einwertung des Standards erst zu beginnen, wenn alle Phasen abgeschlossen sind.

Indonesien wird auch die Ergebnisse der Umsetzung der ersten Welle von Standards aus dem Konvergenzprojekt abwarten, bevor neue Standards entwickelt werden. Außerdem werden Übergangsfristen von drei bis vier Jahren für neue Standards gewährt, wobei Indonesien gleichzeitig versuchen wird, die Lücken zwischen dem Inkrafttreten neuer IFRS und neuer IFAS, die auf diesen basieren, so klein wie möglich zu halten.

An einer indonesischen Börse notierte Unternehmen ist es nicht gestattet, die IFRS vollständig anzuwenden.

 

Fn 29

In Albanien gibt es keine Börse. Dennoch wurde im Bilanzgesetz von 2004 festgeschrieben, dass börsennotierte Unternehmen die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzuwenden haben.

 

Fn 30

In Afghanistan gibt es keine Börse. Dennoch ist festgeschrieben, dass alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen in Afghanistan die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzwenden haben.


Informationen zu anderen Rechtskreisen

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Inländische börsennotierte Unternehmen Inländische nicht börsennotierte Unternehmen
Code Rechtskreis IFRS nicht gestattet IFRS gestattet IFRS für einige vorgeschrieben IFRS für alle vorgeschrieben Prüfungsbericht stellt Übereinstimmung mit IFRS fest Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Unternehmen
AD Andorra
GQ Äquatorial-Guinea
ET Äthiopien
CD Demokratische Republik Kongo
DJ Dschibouti
GA Gabun
GN Guinea
GW Guinea-Bissau
CM Kamerun
CG Kongo
MC Monaco
KP Nordkorea
RW Ruanda
SC Seychellen
SO Somalia
SD Sudan
TO Tonga
TD Tschad
TC Turks und Caicos-Inseln
EH West-Sahara
CF Zentralafrikanische Republik

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