Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards in einzelnen Rechtskreisen
Die nachstehende Tabelle reflektiert unser Verständnis über die Anwendung der International Financial Reporting Standards als grundlegende Rechnungslegungsprinzipien, getrennt nach börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen, im Konzernabschluss für externe Finanzberichterstattungszwecke. Das bedeutet, dass die IFRS die Grundlage für die Erstellung des Abschlusses bilden und der Prüfungsbericht konstatiert, dass der Abschluss auf Grundlage der IFRS erstellt wurde. Falls Sie Ergänzungen oder Berichtigungen zu dieser Website haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wenn möglich, geben Sie bitte Links zu oder Quellen der Dokumente an, anhand derer die Information überprüft werden kann. Im Anschluss an diese Tabelle folgt eine Auflistung der Rechtskreise, für die wir noch Informationen suchen.
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Viele Rechtskreise, die ihre eigenen nationale Rechnungslegungsvorschrift aufrechterhalten, nehmen für sich in Anspruch, dass ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften "auf den IFRS basieren" oder "den IFRS ähnlich sind" oder "mit den IFRS konvergiert sind". In einigen Fällen sieht die sprachliche Änderung gering aus, während in anderen Fällen die Sprachregelung deutlich unterschiedlich ist. Manchmal sind die nationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht auf Englisch abgefasst. Oftmals wurden nicht alle IAS/IFRS national übernommen. Häufig besteht ein Zeitverzug in der Übernahme der IFRS als nationale Rechnungslegungsvorschrift. Wir sehen uns nicht in der Lage, die nationalen oder regionalen Rechnungslegungsvorschriften im Detail mit den IFRS zu vergleichen. Daher ist in der Tabelle lediglich die unmittelbare Anwendung der IFRS in einzelnen Ländern oder Regionen wiedergegeben. Mit unmittelbarer Anwendung ist gemeint, dass die Angabe zu den Grundlagen der angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und der Prüfungsbericht die Übereinstimmung mit den IFRS konstatiert.
Bei den nicht börsennotierten Unternehmen bedeutet die Angabe "IFRS für alle vorgeschrieben", dass - falls ein nicht börsennotiertes Unternehmen verpflichtet ist oder sich dafür entscheidet, allgemeine Mehrzweckabschlüsse zu erstellen - es die IFRS anwenden muss. Sie bedeutet nicht notwendigerweise, dass alle nicht börsennotierten Unternehmen in diesem Rechtskreis verpflichtet sind, IFRS-Abschlüsse zu erstellen. Hinweis: Wir überdenken gegenwärtig die Gestaltung unserer Tabelle, um unterschiedliche Grade der Konvergenz mit den IFRS widerzuspiegeln - Sie können unseren überarbeiteten Ansatz bereits im Hinblick auf die Anwendung der IFRS durch inländische börsennotierte Unternehmen aus den G-20-Ländern einsehen. Zusammengeführte Einträge mit lediglich einer Fußnote in der Tabelle sind lediglich vorläufig und in den Summen am Ende der Tabelle nicht enthalten. |
Hinweis: Klicken Sie auf diesen Link oder scrollen Sie bis an das Ende der Tabelle, um die Summen für die Spalten zu sehen.
Inländische börsennotierte Unternehmen | Inländische nicht börsennotierte Unternehmen | ||||||
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Code | Rechtskreis | IFRS nicht gestattet | IFRS gestattet | IFRS für einige vorgeschrieben | IFRS für alle vorgeschrieben | Prüfungsbericht stellt Übereinstimmung mit IFRS fest | Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Unternehmen |
AE | Abu Dhabi – Vereinigte Arabische Emirate | X | Ja | IFRS für alle Banken vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattet Fn 23 | |||
EG | Ägypten | X | |||||
AF | Afghanistan | Keine Börse in AfghanistanFn 30 | Alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen haben die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzwenden | ||||
AL | Albanien | Keine Börse in AlbanienFn 29 | IFRS vorgeschrieben für Finanzinstitute, Tochterunternehmen von an ausländischen Börsen notierten Unternehmen und großen Unternehmen | ||||
DZ | Algerien | Keine Börse in Algerien | IFRS nicht gestattet | ||||
AS | Amerikanisch-Samoa | Keine Börse in Amerikanisch-Samoa | IFRS gestattet | ||||
AO | Angola | X Banken ab 2016 |
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AI | Anguilla | X Fn 15 | Ja | ||||
AG | Antigua und Barbuda | X Fn 15 | Ja | IFRS für KMU | |||
AR | Argentinien | X | IFRS nicht gestattet | ||||
AM | Armenien | X | Ja | IFRSs für alle vorgeschrieben | |||
AW | Aruba | X | Ja | ||||
AZ | Aserbeidschan | X | Ja | IFRS-Einzelabschlüsse für Banken (börsennotiert und nicht börsennotiert) und seit 2008 für große Staatsunternehmen vorgeschrieben. Für andere IFRS gestattet. | |||
AU | Australien | X Fn 2 | Ja | Australische IFRS-Gegenstücke für einige große vorgeschrieben, für andere gestattet. | |||
BS | Bahamas | X | Ja | IFRS gestattet, volle IFRS oder IFRS für KMU gestattet für alle Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind | |||
BH | Bahrain | X | Ja | IFRSs für alle vorgeschrieben | |||
BD | Bangladesch | X Fn 9 | |||||
BB | Barbados | X | Ja | Unternehmen können zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU wählen | |||
BE | Belgien | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS für Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Banken und Kreditinstitute vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattet; IFRS im Einzelabschluss nicht gestattet. | |||
BZ | Belize | Keine Börse in Belize. | Nicht börsennotierte Unternehmen können IFRS oder andere international akzeptierte Standards anwenden (v.a. US und kanadische GAAP). | ||||
BJ | Benin | X | IFRS nicht gestattet | ||||
BM | Bermuda | X | Ja | ||||
BT | Bhutan | X | |||||
BO | Bolivien | X | Ja | ||||
BA | Bosnien und Herzegovina | X | Ja | ||||
BW | Botswana | X | Ja | IFRS für einige vorgeschrieben, für andere gestattet | |||
BR | Brasilien | Alle börsennotierten Unternehmen und alls Finanzinstitute seit 2010. Bis dahin für börsennotierte Unternehmen Wahlrecht. | Ja | IFRS nicht gestattet | |||
BN | Brunei Darussalam | Keine Börse in Brunei | IFRS sind gestattet, werden aber nicht oft angewendet | ||||
BG | Bulgarien | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss nicht börsennotierter Finanzinstitute und aller großen nicht börsennotierten Unternehmen mit beschränkter Haftung vorgeschrieben. Anderen nicht börsennotierten Unternehmen wird die Anwendung von IFRS gestattet. | |||
BF | Burkina Faso | X | IFRS nicht gestattet | ||||
BI | Burundi | Keine Börse in Burundi | IFRS nicht gestattet | ||||
KY | Cayman-Inseln | X | Ja | ||||
CL | Chile | X (seit 2009) | Ja | IFRSs seit 2009 vorgeschrieben | |||
CN | China | Fn 14 | Fn 14 | ||||
CR | Costa Rica | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
DK | Dänemark | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet | |||
DE | Deutschland | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten. | |||
DM | Dominica | X | Ja | ||||
DO | Dominikanische Republik | X Fn 20 | Ja | IFRS gestattet | |||
AE | Dubai – Vereinigte Arabitsche Emirate | X | Ja | IFRS für alle Banken vorgeschrieben, für andere Unternehmen gestattet Fn 23 | |||
EC | Ecuador | X Phase-in 2010-2012 | Ja | IFRS 2011 für einige vorgeschrieben, seit 2012 für alle | |||
SV | El Salvador | X | Ja | ||||
CI | Elfenbeinküste | X | IFRS nicht gestattet | ||||
ER | Eritrea | Keine Börse in Eritrea | IFRS vorgeschrieben für staatseigene Unternehmen, neu privatisierte Unternehmen (bedeutende Steuerzahler (large taxpaying offices (LTO)), Banken und Versicherungsunternehmen. | ||||
EE | Estland | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss von Finanzinstituten vorgeschrieben; IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss anderer Unternehmen gestattet. | |||
FJ | Fidschi | X | Ja | IFRS vorgeschrieben für mehrheitlich staatliche Unternehmen, Banken und Finanzinstitute, mittlere und große Unternehmen und anderweitige. | |||
FI | Finnland | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. | |||
FR | Frankreich | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten. | |||
GM | Gambia | Keine Börse in Gambia, allerdings ist Banken die IFRS-Anwendung vorgeschrieben, allen anderen Unternehmen ist sie gestattet | IFRS gestattet | ||||
GE | Georgien | X | Ja | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss vorgeschrieben | |||
GH | Ghana | X | Ja | IFRS vorschrieben für nicht börsennotierte Banken, Versorger, Broker, Versicherungen und Staatsunternehmen seit 2007. IFRS werden für alle anderen nicht börsennotierten Unternehmen seit 2009 vorgeschrieben. | |||
GI | Gibraltar | X | Ja | IFRS gestattet mit Ausnahme einiger regulierter Unternehmen, die UK GAAP anwenden | |||
GD | Grenada | X Fn 15 | Ja | ||||
GR | Griechenland | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS in geprüften Konzern- und Einzelabschlüssen gestattet. | |||
GL | Grönland | Keine Börse auf Grönland | Üblicherweise werden dänische Bilanzierungsstandards angewendet, auch wenn IFRS gestattet sind | ||||
GU | Guam | Keine Börse auf Guam | IFRS nicht gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen befolgen die US-GAAP | ||||
GT | Guatemala | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
GY | Guyana | X | Ja | Unternehmen können zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU wählen | |||
HT | Haiti | X | Ja | IFRS für alle gestattet | |||
HN | Honduras | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
HK | Hongkong | X Fn 3 | Ja für außerhalb von HK domizilierte Unternehmen. In HK ansässige Unternehmen beziehen sich auf 'Hong Kong FRS' | Hongkong IFRS-Gegenstücke gestattet | |||
IN | Indien | X (nur für konsolidierte Abschlüsse) Fn 8 |
Ja | IFRS nicht gestattet | |||
ID | Indonesien | X Fn 28 | IFRS nicht gestattet | ||||
IQ | Irak | X | Ja | Alle Banken einschließlich der nicht börsennotierten. | |||
IR | Iran | X | IFRS nicht gestattet | ||||
IE | Irland | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. | |||
IS | Island | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet | |||
IL | Israel | X (alle mit Ausnahme von Banken) | Ja | IFRS gestattet (mit Ausnahme von Banken) | |||
IT | Italien | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS im Konzernabschluss mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen gestattet; im Einzelabschluss mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen, Versicherungen und einigen regulierten Unternehmen gestattet. | |||
JM | Jamaika | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
JP | Japan | X Fn 12 | Abhängig vom Stand der Designierung | IFRS nicht gestattet | |||
YE | Jemen | Keine Börse im Jemen | IFRS gestattet | ||||
JO | Jordanien | X | Ja | IFRS für einige vorgeschrieben (Banken, Versicherungen), alle anderen haben die Wahl zwischen IFRS und dem IFRS für KMU | |||
VG | Jungferninseln (Britisch) | X | Ja | ||||
VI | Jungferninseln (US) | Keine Börse auf den Jungferninseln (US). | IFRS nicht gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen befolgen US-GAAP. | ||||
KH | Kambodscha | X | |||||
CA | Kanada | X (seit 2011) Fn 7 | Ja | IFRS gestattet (seit 2011) | |||
KZ | Kasachstan | X | Ja | IFRS für alle Banken, Aktiengesellschaften und andere Unternehmen von bedeutendem öffentlichen Interesse vorgeschrieben (einschließlich großen nicht börsennotierten Unternehmen, Unternehmen der Rohstoffindustrie und Staatsunternehmen). | |||
QA | Katar | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
KE | Kenia | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
KG | Kirgistan | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
CO | Kolumbien | XFn 25 | IFRS nicht gestattet | ||||
HR | Kroatien | XFn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS für alle Finanzinstitute und großen nicht börsennotierten Unternehmen vorgeschrieben, gestattet für andere | |||
CU | Kuba | X | IFRS nicht gestattet | ||||
KW | Kuwait | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
LA | Laos | X | Ja | ||||
LS | Lesotho | X | Ja | ||||
LV | Lettland | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS für Finanzinstitute vorgeschrieben, für andere nicht gestattet | |||
LB | Libanon | X | Yes | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
LR | Liberia | Keine Börse in Liberia | IFRS für alle Banken seit 2012 vorgeschrieben, die meisten anderen unternehmen wenden US-GAAP an | ||||
LY | Libyen | X Fn 24 | Information nicht verfügbar Fn 24 | IFRS für Geschäftsbanken vorgeschrieben Fn 24 | |||
LI | Liechtenstein | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet | |||
LT | Litauen | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS für einige Finanzinstitute vorgeschrieben, für andere gestattet | |||
LU | Luxemburg | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS gestattet, vorbehaltlich einer Genehmigung in den meisten Fällen Fn 22 | |||
MO | Macao | Keine Börse in Macao. | IFRS gestattet | ||||
MG | Madagaskar | Keine Börse auf Madagaskar | IFRS für einige vorgeschrieben | ||||
MW | Malawi | X | Ja | IFRS nicht gestattet | |||
MY | Malaysia | X Fn 16 | Äquivalent zum IFRS für KMU tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft | ||||
MV | Malediven | X | Ja | IFRS gestattet | |||
ML | Mali | X | IFRS nicht gestattet | ||||
MT | Malta | X Note 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS für alle gestattet | |||
MA | Marokko | X (Banken/Finanzinstitute müssen die IFRS seit 2008 anwenden. Sonstige börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute könenn zwischen IFRS und marokkanischen GAAP wählen. | Ja | ||||
MR | Mauretanien | Keine Börse in Mauretanien | IFRS nicht gestattet | ||||
MU | Mauritius | X | Ja | IFRS für einige vorgeschrieben, für andere gestattet | |||
MK | Mazedonien | X | Ja | IFRS nicht gestattet | |||
MX | Mexiko | X Fn 17 | Ja |
IFRS gestattet | |||
MD | Moldawien | X | IFRS gestattet | ||||
MN | Mongolei | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
ME | Montenegro | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
MZ | Mosambik | X | Ja | für Banken seit 2007 und Versicherungen seit 2008 vorgeschrieben; für große Unternehmen seit 2010 und mittelgroße Unternehmen seit 2011 vorgeschrieben | |||
MM | Myanmar | X | Ja | ||||
NA | Namibia | X | Ja | ||||
NP | Nepal | X | Ja | IFRS gestattet | |||
NC | Neukaledonien | Keine Börse auf Neukaledonien | Als französisches Department folgt Neukaledonien den französischen Bilanzierungsvorschriften. D.h., dass IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen erlaubt, im Einzelabschluss jedoch verboten sind. | ||||
NZ | Neuseeland | X Fn 2 | Ja | Neuseeländische IFRS-Gegenstücke für große nicht börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, für andere gestattet | |||
NI | Nicaragua | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
NL | Niederlande | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. | |||
AN | Niederländische Antillen | X | Ja | ||||
NE | Niger | X | IFRS nicht gestattet | ||||
NG | Nigeria | X (seit 2012) Fn 21 | Noch festzulegen Fn 21 | ||||
NO | Norwegen | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. | |||
OM | Oman | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
AT | Österreich | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten. | |||
PK | Pakistan | X Fn 18 | IFRS nicht gestattet | ||||
PA | Panama | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben. Das Gesetz, das alle Unternehmen zur Anwendung von IFRS verpflichtet, wird allerdings gegenwärtig rechtlich untersucht. | |||
PG | Papua-Neuguinea | X | Ja | ||||
PY | Paraguay | X | Ja | IFRS gestattet | |||
PE | Peru | X | Ja | ||||
PH | Philippinen | X Fn 11 | |||||
PL | Polen | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken, gestattet für Konzernabschlüsse von Unternehmen, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert; IFRS im Einzelabschluss von Unternehmen gestattet, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert, verboten im Einzelabschluss anderer Unternehmen. | |||
PT | Portugal | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken und Finanzinstitutionen, gestattet für andere; IFRS im Einzelabschluss für Unternehmen gestattet, die Teil eines Konzerns sind, der nach IFRS bilanziert, verboten für andere. | |||
RE | Réunion | Keine Börse auf Réunion. | Als französisches Department folgt Réunion den französischen Bilanzierungsvorschriften. D.h., dass IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen erlaubt, im Einzelabschluss jedoch verboten sind.. | ||||
RO | Rumänien | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS vorgeschrieben für Konzernabschlüsse von Banken, gestattet für Konzernabschlüsse von Unternehmen, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert; IFRS im Einzelabschluss von Unternehmen gestattet, die ein Listing anstreben oder deren Mutterunternehmen nach IFRS bilanziert, verboten im Einzelabschluss anderer Unternehmen. | |||
RU | Russische Förderation | X Fn 26 | |||||
ZM | Sambia | X | IFRS gestattet | ||||
WS | Samoa | Keine Börse auf Samoa | IFRS gestattet | ||||
KN | St. Kitts and Nevis | X Fn 15 | Ja | ||||
SA | Saudi-Arabien | X Fn 6 | Ja | IFRS für KMU vorgeschrieben | |||
SE | Schweden | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten | |||
CH | Schweiz | X (Multinationale Unternehmen im Hauptsegment müssen seit 2005 zwischen IFRS oder US-GAAP wählen) |
Ja | ||||
SN | Senegal | X | IFRS nicht gestattet | ||||
RS | Republik Serbien | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
SL | Sierra Leone | X | Ja | IFRS für einige vorgeschrieben, IFRS für KMU für andere | |||
ZW | Simbabwe | X | Ja | ||||
SG | Singapur | X Note 13 | Nein. Singapore FRS vorgeschrieben Fn 13 | ||||
SK | Slowakei | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
SI | Slowenien | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS für Finanzinstitute vorgeschrieben, für andere gestattet | |||
ES | Spanien | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS im Konzernabschluss gestattet, im Einzelabschluss verboten | |||
LK | Sri Lanka | X | Ja | IFRS für einige Vorgeschrieben, für andere gestattet | |||
ZA | Südafrika | X | Ja | IFRS gestattet oder IFRS für KMU | |||
KR | Südkorea | X | Ja | IFRS vorgeschrieben für Finanzinstitute und Staatsunternehmen, gestattet für alle anderen | |||
SR | Surinam | X | Ja | IFRS gestattet | |||
SZ | Swasiland | X | Ja | ||||
TJ | Tadschikistan | X | Ja | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
TW | Taiwan | X | IFRS für einige vorgeschrieben, für andere gestattet | ||||
TZ | Tansania | X | Ja | IFRS für 'internationale Unternehmen' vorgeschrieben | |||
TH | Thailand | X | IFRS nicht gestattet | ||||
TG | Togo | X | IFRS nicht gestattet | ||||
TT | Trinidad und Tobago | X | Ja | IFRS gestattet oder IFRS für KMU | |||
CZ | Tschechien | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen im Konzernabschluss gestattet. Unternehmen, die die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen in ihrem konsolidierten Abschluss anwenden, und Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, der seinen konsolidierten Abschluss nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellt, können IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen auch im separaten Abschluss anwenden. | |||
TN | Tunesien | X | IFRS nicht gestattet | ||||
TR | Türkei | X Fn 5 | Ja | IFRS für einige vorgeschrieben, für andere gestattet | |||
TM | Turkmenistan | X | |||||
UG | Uganda | X | Ja | ||||
UA | Ukraine | X Fn 27 | IFRS gestattet | ||||
HU | Ungarn | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet. Zusätzlich sind Einzelabschlüsse nach nationalen Grundsätzen erforderlich. | |||
UY | Uruguay | X Fn 4 | |||||
UZ | Usbekistan | X | IFRS nicht gestattet | ||||
VU | Vanuatu | Keine Börse auf Vanuatu | IFRS gestattet | ||||
VE | Venezuela | X Fn 19 | IFRS in der Fassung von 2016 vorgeschrieben | ||||
US | Vereinigte Staaten | X Fn 10 | IFRS gestattet | ||||
UK | Vereinigtes Königreich | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss gestattet | |||
VN | Vietnam | X | |||||
BY | Weißrussland | X (Banken seit 2008, alle ab 2017 mit Neudarstellung der Abschlüsse 2016) | Ja | IFRS für Banken vorgeschrieben | |||
PS | Westbank/Gazastreifen | X | Ja | ||||
CY | Zypern | X Fn 1 | Nein. 'Wie in der EU anzuwenden' | IFRS für alle vorgeschrieben | |||
Summe für börsennotierte Unternehmen | Summe für nicht börsennotierte Unternehmen | ||||||
Wichtig: Diese Berechnung ist im Zusammenhang mit den unten dargestellten Fußnoten zu lesen. Informationen für 175 Rechtskreise (nach bestem Wissen und Gewissen; ohne China):
*enthält 31 Mitgliedstaaten der EU/des EEA (Fn 1) und 5 Rechtskreise, die volle IFRS-Gegenstücke übernommen haben (Fn 2, 3 und 7) Von den 132 Rechtskreisen (25 + 9 + 98), die die IFRS für inländische börsennotierte Unternhemen zulassen oder fordern:
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Wichtig: Diese Berechnung ist im Zusammenhang mit den unten dargestellten Fußnoten zu lesen. Von den 175 Rechtskreisen in der Tabelle (Gesamtzahlen ohne CN):
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Fn 1Dieses Land ist ein Mitgliedstaat der EU/des EWR. Der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung beziehen sich die Übereinstimmung mit "den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind". Gegenwärtig hat die EU im Wesentlichen alle IFRS übernommen, obwohl es eine zeitliche Verschiebung bei der Übernahme einiger der neuesten IFRS gibt und ein Aspekt von IAS 39 verändert wurde. Die Änderung betrifft ca. 50 nach IFRS bilanzierender europäischer Banken. Die EU gestattet ferner, auch in Umständen, die nicht IAS 27 entsprechen, separate Einzelabschlüsse in Übereinstimmung mit "den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind" zu veröffentlichen. Hier können Sie die aktuelle Information einsehen, welche EU- und EWR-Mitglieder von diesem Wahlrecht Gebrauch machen werden. |
Fn 2Australien und Neuseeland haben nationale Standards übernommen, die sie als IFRS-Gegenstücke bezeichnen. Diese Standards beinhalten die Anforderung nach IAS 1.16, nach der "ein Unternehmen, dessen Abschluss in Übereinstimmung mit den IFRS steht, diese Übereinstimmung ausdrücklich und uneingeschränkt im Anhang anzugeben hat." Eine derartige Äußerung muss in Australien im Prüfungsbericht und im Anhang, in Neuseeland nur im Anhang getätigt werden. |
Fn 3Hongkong hat nationale Standards übernommen, die mit den IFRS einschließlich aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte übereinstimmen, in einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften haben. Unternehmen, die ihren Sitz in Hongkong haben aber in einem anderen Land registriert sind, dürfen IFRS-Abschlüsse statt nach Hongkong GAAP erstellte Abschlüsse herauszugeben. |
Fn 4Per Gesetz sind alle Unternehmen in Uruguay verpflichtet die zum 31. Juli 2007 bestehenden IFRS zu befolgen. Außerdem müssen einige nationale Standards angewendet werden. Der Prüfungsbericht stellt die Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsprinzipien von Uruguay fest. |
Fn 5Börsennotierte Unternehmen in der Türkei können die IFRS aufgrund der Verzögerungen bei der Übersetzung der IFRS ins Türkische auf zweierlei Art und Weise anwenden:
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Fn 6Alle Banken und Versicherungsunternehmen, die an der saudischen Wertpapierbörse gelistet sind, müssen die IFRS anwenden. Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Abschlüsse nach "den nationalen Standards, die eng mit den IFRS konvergiert sind" wie von der SOCPA herausgegeben erstellen. Dies sind im Grunde die IFRS, bei denen einige Optionen gestrichen und einige Angabevorschriften hinzugefügt wurden, sowie zusätzliche Standards und Verlautbarungen, die von der SOCPA für Sachverhalte herausgegeben wurden, die nicht von den IFRSs abgedeckt werden, aber in Saudi-Arabien relevant sind (z.B. aus religiösen Gründen). |
Fn 7Die IFRS wurden vollständig ab 2011 als kanadische Finanzberichtsstandards übernommen. Die verpflichtende IFRS-Anwendung wurde allerdings aufgrund noch nicht abgeschlossener Projekte des IASB für einige Gruppen von Unternehmen aufgeschoben: für Investmentgesellschaften bis 2014, für Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen bis 2015. |
Fn 8Im April 2010 hat die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse entweder nach den in Abschnitt 211(3C) des Aktiengesetzes von 1956 genannten Standards (indische Rechnungslegungsstandards) oder nach den IFRS (mit Überleitungen) erstellt einreichen dürfen. Von diesem Recht machen bisher etwa 6 Unternehmen Gebrauch. Die Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen Rechnungslegungsstandards erfolgen. Im Januar 2015 veröffentlichte das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) einen überarbeiteten Fahrplan für die Einführung der Ind AS. Im Wesentlichen haben Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr die Ind AS ab dem 1. April 2016 verpflichtend anzuwenden. Unternehmen, die ein Reinvermögen von weniger als Rs. 500 Crore aufweisen, aber in oder außerhalb Indiens börsennotiert sind oder eine Börsennotierung anstreben, sowie Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 250 Crore oder mehr müssen die neuen Normen ab dem 1. April 2017 anwenden. Ausgenommen vom neuen Fahrplan sind allerdings Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzinstitute. Der Fahrplan tritt in Kraft, sobald er offiziell bekanntgemacht wird.
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Fn 9Die Rechnungslegungsstandards, die durch das Institut der Wirtschaftsprüfer von Bangladesch (Institute of Chartered Accountants in Bangladesh, ICAB) vorgeschrieben werden, sind unter der Bezeichnung 'angladesh Financial Reporting Standards' (BFRS, einschließlich der Bangaldesh Accounting Standards, BAS). BFRS und BAS lehnen sich eng an International Accounting Standards und International Financial Reporting Standards an, wie sie vom IASB herausgegeben werden. Per Juli 2012 wurde eine Fassung aller IFRS (und IAS) wie vom IASB herausgegeben, als BFRS durch das ICAB übernommen, mit Ausnahme von IAS 29 (übernommen, tritt aber erst 2015 in Kraft) und IFRS 9 (in Prüfung). |
Fn 10Am 14. November 2008 hat die US-amerikanische Wertpapieraufsicht einen Vorgeschlagenen Fahrplan für die mögliche Anwendung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt werden, veröffentlicht. Derzeit müssen amerikanischen Emittenten ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen, und eine Anwendung der IFRS ist ihnen nicht gestattet. |
Fn 11In adopting IFRSs as Philippines Financial Reporting Standards (PFRSs), various modifications were made to IFRSs including the following 'transition relief':
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Fn 12Am 11. Dezember 2009 hat die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) auf ihrer Internetseite endgültige Kabinettverordnungen veröffentlicht, nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen, die vom Kommissar der FSA dafür benannt sind ('Designated IFRSs'). Zu Details, welche Unternehmen dazu berechtigt sind und welche speziellen Angaben gefordert werden, verweisen wir Sie auf unsere Länderseite zu Japan. Der Prüfungsbericht bezieht sich entweder auf eine Übereinstimmung mit den IFRS oder auf eine Übereinstimmung mit den von der FSA benannten IFRS (abhängig vom Stand der Designierung). Wenn die benannten IFRS mit den geltenden IFRS übereinstimmen, bezieht sich der Prüfungsbericht auf die IFRS wie vom IASB herausgegeben. Ist dies nicht der Fall (beispielsweise wegen einer Verzögerung bei der Designierung), bezieht sich der Prüfungsbericht auf die IFRS wie von der FSA benannt. |
Fn 13Singapur hat die meisten IFRS praktisch Wort für Wort als Singapur-Gegenstücke der IFRS übernommen, hat bei der Übernahme als Singapur-Standards allerdings Änderungen an den Ansatz- und Bewertungsvorschriften bei mehreren IFRS vorgenommen und manche Standards nicht übernommen. Im Mai 2009 hat die Regierung verkündet, dass die Singapore Financial Reporting Standards bis 2012 vollständig mit den IFRS konvergiert sein sollen. Die konvergierten Standards sollen für alle in Singapur domizilierten Unternehmen, die an der Börse in Singapur notiert sind, gelten. Allerdings hat der Rat für Bilanzierungsstandards in Singapur Singapore Accounting Standards Council (ASC) bekannt gegeben, dass eine vollständige Konvergenz 2012 nicht stattfinden wird, wie dies ursprünglich geplant worden war. Stattdessen wird jetzt eine vollständige Konvergenz bis 2018 erwartet. |
Fn 14Die neuen chinesischen Bilanzierungsstandards für Wirtschaftsunternehmen (Chinese Accounting Standards for Business Enterprises, CAS) wurden 2006 vom chinesischen Finanzimisterium (Ministry of Finance, MoF) herausgegeben und traten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Diese Standards sind im Wesentlichen mit den IFRS konvergiert, es gibt allerdings bestimmte Änderungen, die aufgrund der besonderen Bedingungen in China vorgenommen wurden (so ist beispielsweise die Aufholung von Wertminderungsverlusten bei langfristigen Vermögenswerten verboten). Im April 2010 veröffentlichte das MoF einen Fahrplan für die weitere Harmonisierung der CAS mit den IFRS. China hat die Absicht ausgesprochen, Konvergenz mit den IFRS zu erzielen. Die Harmonisierung der Standards ist ein fortlaufender Prozess, und das MoF widmet der Konvergenz zwischen CAS und IFRS weiterhin große Bemühungen. Die Anwendung der CAS ist inzwischen für folgende Unternehmen verpflichtend: auf dem chinesischen Festland (Volksrepublik China) börsennotierte Unternehmen, Finanzinstitute (einschließlich Unternehmen, die mit Erlaubnis der chinesischen Wertpapieraufsicht im Wertpapiergeschäft tätig sind), bestimmte Unternehmen im Staatseigentum und nicht börsennotierte Unternehmen in bestimmten Provinzen. Im Harmonisierungsfahrplan hat das MoF zu erkennen gegeben, dass es beabsichtigt, dass alle großen und mittelgroßen Unternehmen (unabhängig von einer Börsennotierung) die CAS ab 2012 anwenden müssen sollen. Im Dezember 2007 hat das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (HKICPA) die CAS als gleichwertig zu den HKFRS anerkannt, die mit den IFRS einschließlich aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte übereinstimmen, in einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften haben. Seit der Zeit arbeiten das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) und das HKICPA mit dem IASB zusammen und haben einen kontinuierlichen Mechanismus geschaffen, der die Gleichwertigkeit fortwährend verstärken soll. Im Dezember 2010 hat die Hongkonger Börse entschieden, dass Unternehmen mit Sitz auf dem chinesischen Festland die Wahlmöglichkeit haben, Abschlüsse einzureichen, die nach den CAS erstellt sind und von einer zugelassenen Prüfungsfirma des Festlands geprüft wurden. Eine Reihe von Unternehmen hat sich seitdem entschieden, nach CAS erstellte Abschlüsse einzureichen. Die EU-Kommission gestattet chinesischen Emittenten, bei Eintritt in den europäischen Markt nach CAS erstellte Abschlüsse ohne Überleitung auf die IFRS wie von der EU übernommen verwenden. |
Fn 15Die Ostkaribische Wertpapierbörse (Eastern Caribbean Securities Exchange, ECSE) ist eine regionaler Wertpapiermarkt mit Sitz auf St. Kitts. Er wurde eingerichtet, um den Kauf und Verkauf von Finanzprodukten – einschließlich Unternehmensaktien und -anleihen und Staatspapieren – für die acht Mitgliedstaaten Anguilla, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia sowie St. Vincent und die Grenadinen zu erleichtern. |
Fn 16Unternehmen in Malaysia haben seit dem 1. Januar 2012 die MFRS, die vollständig im Einklang mit den IFRS stehen und Unternehmen ermöglichen, die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben in Anspruch zu nehmen, anzuwenden. Ausgenommen sind allerdings bestimmte Unternehmen im Immobiliensektor, in der Landwirtschaft und in zugehörigen Branchen, die die MFRS erst ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwenden haben. Eine freiwillige frühere Anwendung der MFRS durch diese Unternehmen ist möglich. |
Fn 17Am 11. November 2008 gab die mexikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) bekannt, dass alle Unternehmen, die an der mexikanischen Wertpapierbörse gelistet sind, ab 2012 die IFRS verwenden müssen. Börsennotierte Unternehmen werden ein Wahlrecht haben, die IFRS früher anzuwenden – sogar bereits ab 2008 – vorbehaltlich der Anforderungen, die die CNBV aufstellt. |
Fn 18Pakistan hat die meisten, aber nicht alle IFRS übernommen. Die nicht übernommenen Verlautbarungen sind IFRS 1, IFRS 9, IFRS 14, IFRS 15 IFRIC 4 und IFRIC 12. Darüber hinaus wurden Standards, die für Banken und Finanzinstitute relevant sind (IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben) für Banken und Finanzinstitute, die von der pakistanischen Zentralbank (State Bank of Pakistan, SBP) reguliert werden, nicht übernommen. Die SBP hat ihre eigenen Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten für diese Unternehmen erlassen. |
Fn 19Im Jahr 2004 übernahm die venezolanischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer die IFRS mit Stand 2004 als venezolanische Rechnunglegungstandards. Sie wurden verpflichtend für börsennotierte Unternehmen 2005, für große, nicht börsennotierte Unternehmen 2006 und für andere Unternehmen ab 2007. Gegenwärtig werden in Venezuela die IFRS mit Stand 2016 angewendet, wobei es einige spezifische Änderungen in Bezug auf allgemeinen Preisanpassungen gibt. Siehe hierzu die Aplication Bolletins (BA VEN-NIF) der FCCPV. |
Fn 20Per Resolution des dominikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer vom Februar 2010 werden die IFRS für börsennotierte unternehmen stufenweise übernommen: Einige Standards werden ab 2010 verpflichtend und die anderen 2014. |
Fn 21Am 28. Juli 2010 hat der nigerianische Bundesexekutivrat den 1. Januar 2012 als das Datum des Inkrafttretens für die Konvergenz der Bilanzierungsstandards in Nigeria mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) festgelegt. Der Rat hat den nigerianischen Accounting Standards Board (NASB) angewiesen, die weiteren erforderlichen Schritte unter Aufsicht des Bundesministeriums für Handel und Industrie einzuleiten, damit der Beschluss des Rat in Kraft treten kann. |
Fn 22Kreditinstitute sowie Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften können sowohl im Konzern- als auch im separaten Abschluss zwischen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und luxemburgische Rechnungslegungsstandards wählen. Alle anderen Unternehmen müssen eine Genehmigung des luxemburgischen Justizministeriums beantragen, um Konzern- oder separate Abschlüsse nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellen zu dürfen. Das Justizministerium gewährt oder verweigert die Ausnahme auf Grundlage einer begründeten Stellungnahme des luxemburgischen Standardsetzers Commission des Normes Comptables (CNC). Die luxemburgischen Behörden haben Anfang 2009 einen Gesetzesentwurf herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, IFRS für Handelsgesellschaften einzuführen. Daher wird erwartet, dass die IFRS in absehbarer Zeit in das nationale luxemburgische Handelsrecht als Alternative zu den luxemburgischen Rechnungslegungsstandards aufgenommen werden. |
Fn 23Obwohl IFRS für keine nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken vorgeschrieben sind, wird es als beste ausgeübte Praxis angesehen, wenn diese Unternehmen IFRS anwenden. |
Fn 24Obwohl die libyschen Börsenvorschriften die Anwendung der IFRS durch alle börsennotierten Unternehmen vorschreiben und das lybische Bankgesetz alle Geschäftsbanken verpflichtet, IFRS anzuwenden, wird dies nach unserem Kenntnisstand in der Praxis bisher nicht umgesetzt. |
Fn 25Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Unternehmen des öffentlichen Interesses und Unternehmen, die a) Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, b) Mutterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, oder c) mehr als 50% ihrer Produkte exportieren bzw. ihrer Rohstoffe importieren wenden die vollen IFRS ab 2015 an, wobei 2014 das Jahr des Übergangs ist (also Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014). |
Fn 26Die Konzernabschlüsse von börsennotierten Unternehmen, Banken und anderen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen (mit Ausnahme derjenigen, deren Aktivitäten auf medizinische Pflichtversicherung beschränkt sind), nichtstaatlichen Pensionsfonds, Verwaltungsunternehmen von Anlage- und Pensionsfonds und Clearingstellen müssen nach IFRS erstellt werden. Darüber hinaus müssen laut gesonderten Erlassen der russischen Regierung bestimmte staatseigene Unternehmen Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen. Börsennotierte Unternehmen, die bisher nach US-GAAP Bericht erstattet haben, können den IFRS-Übergang bis 2015 aufschieben. Die Anwendung der IFRS ist verpflichtend für Konzernabschlüsse. Separate Abschlüsse müssen nach RAS erstellt werden. |
Fn 27Im Juni 2011 hat der Präsident der Ukraine Änderungen im "Gesetz über die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Ukraine" unterzeichnet. Nach diesen Änderungen müssen Unternehmen des öffentlichen Interesses (börsennotierte Unternehmen), Banken, Versicherungen und einige andere Unternehmen, die auf den Finanzmärkten tätig sind, ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Das Ministerkabinett der Ukraine kann überdies zusätzliche Listen von Unternehmen erstellen, die einer IFRS-Berichterstattung unterworfen sein sollen. Im Dezember 2011 haben die Nationalbank der Ukraine, das Finanzministerium und das Ministerium für Statistik ein gemeinsames Schreiben veröffentlicht, in dem die praktische Umsetzung der Änderungen vom Juni 2011 geregelt wird. Banken müssen den 1. Januar 2011 als den Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS wählen. Alle anderen Unternehmen, die die IFRS anzuwenden haben, können entweder den 1. Januar 2011 oder den 1. Januar 2012 als Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS wählen. Abschlüsse für 2011 müssen nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards (Ukrainian Accounting Standards, UAS) erstellt werden. Alle anderen Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, die IFRS anzuwenden, können sich entscheiden, die IFRS freiwillig anzuwenden. |
Fn 28Der indonesische Ansatz in Bezug auf die IFRS-Übernahme besteht darin, die nationalen Rechnungslegungsvorschriften (Indonesian Financial Accounting Standards, IFAS) beizubehalten und sie nach und nach soweit wie möglich mit den IFRS zu harmonisieren. Derzeit besteht nicht die Absicht, die IFRS vollständig zu übernehmen (daher gibt es auch keine entsprechende Aussage zur zeitlichen Planung). Indonesien strebt danach die bedeutenden Unterschiede zwischen den IFRS und den IFAS schrittweise zu minimieren. Seit 2012 basieren die in Indonesien angewendeten Standards auf den IFRS des IASB, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten waren, allerdings wurden Änderungen vorgenommen. Indonesien wird den Konvergenzprozess fortsetzen, indem später erfolgte Änderungen, neue Standards (beispielsweise IFRS 9 bis IFRS 13) und Entwürfe des IASB analysiert und auf eine mögliche Übernahme geprüft werden. Derzeit bemüht sich der DSAK einen Abstand von einem Jahr in Bezug auf neu vom IASB herausgegeben Verlautbarungen einzuhalten. Deshalb ist davon auszugehen, dass nationale Rechnungslegungsstandards in Indonesien zum 1. Januar 2015 mit den Standards des IASB mit Stand vom 1. Januar 2014 konvergiert werden, 2016 mit den Standards zum 1. Januar 2015 und so weiter, wenn keine anderweitigen Gründe bestehen, einen Standard nicht zu übernehmen. So hat sich Indonesien beispielsweise entschieden, IFRS 9 nicht in einzelnen Schritten zu übernehmen sondern mit einer Einwertung des Standards erst zu beginnen, wenn alle Phasen abgeschlossen sind. Indonesien wird auch die Ergebnisse der Umsetzung der ersten Welle von Standards aus dem Konvergenzprojekt abwarten, bevor neue Standards entwickelt werden. Außerdem werden Übergangsfristen von drei bis vier Jahren für neue Standards gewährt, wobei Indonesien gleichzeitig versuchen wird, die Lücken zwischen dem Inkrafttreten neuer IFRS und neuer IFAS, die auf diesen basieren, so klein wie möglich zu halten. An einer indonesischen Börse notierte Unternehmen ist es nicht gestattet, die IFRS vollständig anzuwenden. |
Fn 29In Albanien gibt es keine Börse. Dennoch wurde im Bilanzgesetz von 2004 festgeschrieben, dass börsennotierte Unternehmen die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzuwenden haben. |
Fn 30In Afghanistan gibt es keine Börse. Dennoch ist festgeschrieben, dass alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen in Afghanistan die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzwenden haben. |
Informationen zu anderen Rechtskreisen
Wir suchen Informationen zu den nachfolgenden Rechtskreisen. Falls Sie uns weiterhelfen können, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wenn möglich, geben Sie bitte Links zu oder Quellen der Dokumente an, anhand derer die Information überprüft werden kann.
Inländische börsennotierte Unternehmen | Inländische nicht börsennotierte Unternehmen | ||||||
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Code | Rechtskreis | IFRS nicht gestattet | IFRS gestattet | IFRS für einige vorgeschrieben | IFRS für alle vorgeschrieben | Prüfungsbericht stellt Übereinstimmung mit IFRS fest | Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Unternehmen |
AD | Andorra | ||||||
GQ | Äquatorial-Guinea | ||||||
ET | Äthiopien | ||||||
CD | Demokratische Republik Kongo | ||||||
DJ | Dschibouti | ||||||
GA | Gabun | ||||||
GN | Guinea | ||||||
GW | Guinea-Bissau | ||||||
CM | Kamerun | ||||||
CG | Kongo | ||||||
MC | Monaco | ||||||
KP | Nordkorea | ||||||
RW | Ruanda | ||||||
SC | Seychellen | ||||||
SO | Somalia | ||||||
SD | Sudan | ||||||
TO | Tonga | ||||||
TD | Tschad | ||||||
TC | Turks und Caicos-Inseln | ||||||
EH | West-Sahara | ||||||
CF | Zentralafrikanische Republik |
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