Überprüfung der Satzung der IFRS-Stiftung 2015

Hintergrund

Die Satzung der IFRS-Stiftung schreibt vor, dass die Treuhänder der Stiftung alle fünf Jahre eine Überprüfung der Struktur der gesamten Stiftung und ihrer Wirksamkeit durchzuführen haben.

Unabdingbare Bestandteile der Überprüfung sind jeweils die folgenden:

  • Erwägung der Änderung der geografischen Zusammensetzung der Gruppe der Treuhänder der Stiftung, um sich ändernden globalen wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen;
  • Veröffentlichung der Ergebnisse jeder Überprüfung zwecks öffentlicher Stellungnahme.

 

 Überprüfung 2015

Im Februar 2014 gaben die Treuhänder bekannt, dass die Überprüfung 2015 auch die Überprüfung der optimalen Größe des International Accounting Standards Board (IASB) mit umfassen soll.

Die Überprüfung wurde am 7. Juli 2015 angestoßen. Da die Treuhänder der Ansicht waren, dass bei der letzten Überprüfung der Strategie (2010-2012) viele der Themen abgedeckt wurden, die Teil einer Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit wären, beschränkten sie sich bei dieser Überprüfung auf drei strategische Bereiche: Relevanz der IFRS, einheitliche Anwendung der IFRS und Führung und Finanzierung der IFRS-Stiftung. Die Treuhänder haben beschlossen, die folgenden Bereiche nicht mit einzubeziehen: Zielsetzung der IFRS Stiftung und die Prozesse und Prozeduren zu deren Unterstützung einschließlich des Konsultationsprozesses des IASB; Maßnahmen der IFRS-Stiftung und des IASB zur Förderung des langfristigen Ziels der globalen Übernahme der IFRS; und Tätigkeiten und Leistungen des IFRS-Beirats.

Die endgültigen Änderungen an der Satzung, die sich aus dem Prozess ergeben haben, am 30. November 2016 veröffentlicht wurden und zum 1. Dezember 2016 in Kraft traten, betrafen zehn Aspekte:

  • Geografische Verteilung der Treuhänder
  • Beruflicher Hintergrund der Treuhänder
  • Vergütung der Treuhänder
  • Ausrichtung und Häufigkeit der Überprüfungen der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung
  • Größe des Boards
  • Beruflicher Hintergrund der Boardmitglieder
  • Geografische Verteilung der Boardmitglieder
  • Bedingungen für Wiederberufungen in den Board
  • Abstimmungsverhältnisse im Board
  • Sitzungen des IFRS-Beirats

Die aktualisierte Fassung der Satzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die als Anhang III eine Fassung der Satzung im Änderungsmodus bietet.

 

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