IFRS Foundation

IFRS-Stiftung
IFRS Foundation

 

Beschreibung der IFRS-Stiftung

Die IFRS-Stiftung ist die rechtliche Organisation, unter der der IASB tätig ist. Die Stiftung wird von einem Vorstand aus 22 Treuhändern geleitet.

IFRS-Stiftung ist der neue Name der IASC-Stiftung, der im Januar 2010 verabschiedet wurde. Die Namensänderung trat offiziell zum 1. Juli 2010 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die Internetseite (einschließlich aller IASB-Materialien) in www.ifrs.org und die Emailadressen auf die Endung '@ifrs.org'. geändert

 

Satzung

  • Informationen zur Satzung der IFRS-Stiftung können Sie hier einsehen.
  • Informationen zur Überprüfung der Satzung durch die Treuhänder für den Zeitraum 2003-2005 finden Sie hier.
  • Informationen zur Überprüfung der Satzung durch die Treuhänder für den Zeitraum 2008-2010 finden Sie hier.
  • Informationen zur Überprüfung der Satzung durch die Treuhänder 2015 finden Sie hier.

 

Ziele der IFRS-Stiftung

Die Ziele der IFRS-Stiftung bestehen in Folgendem:

  • im öffentlichen Interesse ein einheitliches Regelwerk hochwertiger, verständlicher und durchsetzbarer weltweiter Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die hochwertige, transparente und vergleichbare Informationen in Abschlüssen und sonstigen Finanzberichten erfordern, um die Teilnehmer in den verschiedenen Kapitalmärkten und andere Adressaten beim Treffen von wirtschaftlichen Entscheidungen zu unterstützen
  • die Nutzung und strenge Anwendung dieser Standards zu fördern
  • bei der Erfüllung der vorstehend genannten Zielsetzungen gegebenenfalls die besonderen Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Schwellenländern zu berücksichtigen
  • die Anwendung der International Fiancial Reporting Standards (IFRS) - darunter fallen die vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen - über die Konvergenz nationaler Bilanzierungsstandards mit den IFRS zu fördern und zu erleichtern.

 

Verantwortlichkeiten der Treuhänder

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung werden:

  • die Verantwortung für den Abschluss und die Aufrechterhaltung angemessener Finanzierungsvereinbarungen übernehmen;
  • die Geschäftsordnung für die Treuhänder festlegen oder ergänzen;
  • die Rechtsform festlegen, in der die IASC Foundation tätig sein wird, stets vorausgesetzt, dass eine derartige Rechtsform eine Stiftung oder sonstige Körperschaft ist, die für die Mitglieder eine begrenzte Haftung bedeutet, und dass die Rechtsdokumente, mit denen eine derartige juristische Person gegründet wird, Bestimmungen enthalten, mit denen die gleichen Anforderungen erfüllt werden wie durch die Bestimmungen in der hier vorliegenden Satzung;
  • zu gegebener Zeit den Sitz der IASC Foundation überprüfen, und zwar sowohl den rechtlichen als auch den tatsächlichen Sitz ihrer Geschäftstätigkeit;
  • die Möglichkeit prüfen, für die IASC Foundation in den Ländern, in denen ein entsprechender Status bei der Mittelbeschaffung dienlich ist, einen gemeinnützigen oder ähnlichen Status zu beantragen;
  • ihre Sitzungen der Öffentlichkeit zugänglich machen, wobei sie jedoch nach ihrem Ermessen bestimmte Beratungen (im Normalfall nur in Bezug auf Auswahl, Ernennung und sonstige Personalfragen sowie die Mittelbeschaffung) unter Ausschluss der Öffentlichkeit abhalten können; und
  • einen jährlichen Bericht über die Aktivitäten der IASC Foundation veröffentlichen, einschließlich eines geprüften Abschlusses und der Prioritäten für das kommende Jahr.

Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Pflichten werden die Treuhänder:

  • die Mitglieder des IASB ernennen und deren Dienstverträge und Leistungskriterien festlegen;
  • die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee (das Interpretations Committee) und des IFRS Advisory Council (der Advisory Council) ernennen;
  • jährlich die Strategie der IFRS-Stiftung und des IASB und deren Wirksamkeit überprüfen, wozu auch die Erwägung, jedoch nicht die Bestimmung des Arbeitsprogramms des IASB gehört;
  • jährlich den Etat der IFRS-Stiftung genehmigen und die Grundlagen der Mittelbeschaffung festlegen;
  • die großen strategischen Themen prüfen, die sich auf die Standards der
    Rechnungslegung auswirken, die IFRS-Stiftung und seine Arbeit fördern sowie auch das Ziel der konsequenten Anwendung der International Accounting Standards und der International Financial Reporting Standards fördern, vorausgesetzt dass die Treuhänder von der Beteiligung an fachlichen Angelegenheiten bezüglich der Accounting Standards ausgeschlossen sind;
  • Geschäftsordnungen, Beratungs- und formelle Verfahren für den IASB, das Interpretations Committee und den Advisory Council festlegen und ergänzen;
  • die Einhaltung der vorstehend genannten Geschäftsordnungen, Beratungs- und formellen Verfahren überprüfen;
  • Ergänzungen und Änderungen der hier vorliegenden Satzung nach einem formellen Verfahren, einschließlich Konsultation mit dem Advisory Council und Veröffentlichung eines Standardentwurfs zur öffentlichen Stellungnahme und vorbehaltlich der in Paragraph 14 beschriebenen Abstimmungsvorschriften, genehmigen;
  • sämtliche Befugnisse der IFRS-Stiftung ausüben, mit Ausnahme der Befugnisse, die ausdrücklich dem IASB, dem Interpretations Committee und dem Advisory Council vorbehalten sind; und
  • die Entwicklung von Bildungsprogrammen und Lernmaterialien gemäß den Zielsetzungen der IFRS-Stiftung fördern und prüfen.

 

Abstimmungen der Treuhänder

Die Treuhänder fällen Beschlüsse durch einfache Mehrheit. Eine Ausnahme besteht für Änderungen der Satzung der IFRS-Stiftung, für welche eine Dreiviertelmehrheit erforderlich ist.

 

Treuhänder der IFRS-Stiftung

Eine Liste der derzeitigen Treuhänder der IFRS-Stiftung finden Sie hier.

 

XBRL-Projekt der IFRS-Stiftung

Informationen zur IFRS-XBRL-Taxonomie stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

 

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