Monitoring Board

IFRS-Überwachungsgremium
IFRS Monitoring Board

 

Gründung zum 1. Februar 2009

Auf ihrer Sitzung in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 haben die Treuhänder der damaligen IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF (heute IFRS-Stiftung)), der Dachorganisation des IASB, Änderungen an der Satzung des Gremiums beschlossen, die am 1. Februar 2009 in Kraft getreten sind. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums (Monitoring Board, MB) aus öffentlichen Behörden, das die Beziehungen, die allgemein zwischen den nationalen Standardsetzern und den Kapitalmarktaufsichten bestanden, widerspiegeln soll.

 

Ziel

Der Hauptzweck des Überwachungsgremiums derIFRS-Stiftung liegt darin, dass dieses als ein Mechanismus für die formelle Zusammenarbeit zwischen den Kapitalmarktbehörden und der IFRS-Stiftung fungieren soll, um die Möglichkeiten der Kapitalmarktbehörden zu verbessern, die die Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in ihren Rechtszuständigkeiten gestatten oder vorschreiben, ihren Aufträgen in Bezug auf Anlegerschutz, Marktintegrität und Kapitalbildung nachzukommen.

Das Ziel liegt darin, die öffentliche Rechenschaftspflicht der IFRS-Stiftung zu verbessern, ohne die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses einzuschränken.

 

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortlichkeiten des Überwachungsgremiums sind die folgenden:

  • Das Überwachungsgremium wird unter Einhaltung der Leitlinien der Satzung der IFRS-Stiftung am Nominierungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen von Treuhändern bestätigen.
  • Das Überwachungsgremium wird die Treuhänder in der Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten, die in der Satzung der IFRS-Stiftung festgelegt sind, überwachen und sie diesbezüglich beraten. Die Treuhänder werden einmal im Jahr schriftlich an das Überwachungsgremium Bericht erstatten.

 

Anfängliche Zusammensetzung und spätere Erweiterung der Mitgliedschaft

Das Überwachungsgremium bestand anfangs aus führenden Vertretern der folgenden Gremien:

Im Januar 2014 wurden die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von Brasilien (Comissão de Valores Mobiliários, CVM) und die südkoreanische Finanzdienstleistungskommission (Financial Services Commission, FSC) als neue Mitglieder berufen. Im August 2016 folgte das chinesische Finanzministerium als achtes Mitglied.

Der Vorsitzende des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ist nicht stimmberechtigter Beobachter.

 

Nominierung und Ernennung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

Das Überwachungsgremium wird am Nominierungsprozess für die Treuhänder der IFRS-Stiftung teilnehmen. Dies schließt die Genehmigung der von den Treuhändern gewählten Prozesse zum Erhalt von Nominierungen sowie die Benennung von Kandidaten gegenüber den Treuhändern ein.

Das Überwachungsgremium wird alle Ernennungen als Treuhänder der IFRS-Stiftung bestätigen.

Das Überwachungsgremium muss die Wahl des Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung bestätigen. Die Treuhänder selbst ernennen einen Kandidaten.

 

Überwachung der IFRS-Stiftung und des IASB

Das Überwachungsgremium wird Aufsichtsverantwortlichkeiten in Bezug auf die Treuhänder und ihre Aufsicht über die Aktivitäten des International Accounting Standards Board (IASB) haben. Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Arbeitsprogramms und die 'Bemühungen des IASB, die Genauigkeit und Wirksamkeit von Finanzberichterstattung zu verbessern und die Anleger zu schützen'.

Das Überwachungsgremium 'kann Bilanzierungsfragen an die Treuhänder und den Vorsitzenden des IASB verweisen und Rücksprache mit ihnen zu diesen Themen nehmen'. Das MB kann eine Sitzung mit 'den Vorsitzenden der Treuhänder und des IASB' einfordern'.

'Wenn der IASB feststellt, dass eine Erörterung des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die vom Aufsichtsgremium identifiziert wurde, nicht ratsam ist oder die Anfrage in dem vom Aufsichtsgremium gewünschten zeitlichen Rahmen nicht lösbar ist, sollten die Treuhänder:

  • den IASB auffordern, alle vernünftigerweise angemessenen Bemühungen zu unternehmen, die Anfrage auf eine Art und Weise zu lösen, die dem öffentlichen Interesse entspricht und den Schutz der Anleger berücksichtigt;
  • den IASB auffordern, durch die Treuhänder seine Stellungnahme hinsichtlich seiner Haltung zu der Anfrage zu erläutern; und
  • unverzüglich das Überwachungsgremium von der Haltung des IASB in Kenntnis setzen.

Die Aufsichtsverantwortlichkeiten des Überwachungsgremiums ändern nicht die Bedingungen der Beziehung zwischen den Treuhändern und dem IASB. Sie ändern auch nicht die Verantwortlichkeiten der Treuhänder, die in der Satzung der IFRS-Stiftung festgeschrieben sind.

 

Anderweitige Verantwortlichkeiten

Das Überwachungsgremium wird die Angemessenheit und die Sachgerechtigkeit der Vereinbarungen der Treuhänder zur Finanzierung des IASB überprüfen.

Das Überwachungsgremium wird die Treuhänder in Bezug auf ihre Verantwortlichkeit insbesondere hinsichtlich aufsichtlicher, rechtlicher und politischer Entwicklungen beraten, die der Aufsicht der IFRS-Stiftung über den IASB sachdienlich sind.

 

Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU)

Die IFRS-Stiftung hat ein Arbeitsabkommen hinsichtlich des Überwachungsgremiums veröffentlicht. Dieses wird derzeit von allen Parteien unterzeichnet.

 

Presseerklärung und Arbeitsabkommen

Englischsprachige Presseerklärung einschließlich Arbeitsabkommen (245 KB)

 

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.