IFRS-Fachausschuss des DRSC

IFRS-Fachausschuss des DRSC

 

IFRS-Fachausschuss

Der IFRS-Fachausschuss ist ist neben dem HGB-Fachausschuss eines der zwei Fachgremien des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) und befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen der internationalen Rechnungslegung. Er ist insbesondere zuständig für:

  1. die Erarbeitung und Verlautbarung von Interpretationen der Internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB
  2. die Erarbeitung von Stellungnahmen zu IASB-Entwürfen
  3. die Zusammenarbeit mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
  4. die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien, und
  5. Stellungnahmen zu EU-Richtlinien

Die Punkte 3, 4 und 5 fallen in den Aufgabenbereich insoweit, als die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen betroffen ist.

Der IFRS-Fachausschuss lädt die Öffentlichkeit stets zur Einreichung von Themenvorschlägen ein. Solche Themenvorschläge können zweierlei Charakter haben:

  • Bitte um Erarbeitung von Verlautbarungen in der Form von
    • Interpretationen der IFRS oder
    • DRSC Anwendungshinweisen (IFRS)
  • Bitte um für erforderlich gehaltene Ergänzungen bereits veröffentlichter Verlautbarungen

Der Fachausschuss betont, das beide Arten von Themenvorschlägen jederzeit willkommen und ausdrücklich erwünscht sind. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Mitglieder des IFRS-Ausschusses

(Stand: März 2021)

Vorsitzender:
Prof. Dr. Sven Morich DRSC e.V.
Mitglieder:
Jens Berger Wirtschaftsprüfung
Dr. Marco Ebel Industrie
Prof. Dr. Corinna Ewelt-Knauer Hochschule
Prof. Dr. Sven Hayn Wirtschaftsprüfung
Andreas Thiele Versicherungen
Dr. Jörg Wallbaum Industrie
Dr. Christoph Weber Banken
Dr. Stefan Wich Industrie

 

Hinweis: Der IFRS-Fachausschuss des DRSC ging zum 1. Dezember 2021 gemeinsam mit dem HGB-Fachausschuss im neuen Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC auf.

 

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