Gesprächsrunde zur einheitlichen Anwendung (European Roundtable on Consistent Application)

Hintergrund

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Im Februar 2006 richtete die Europäische Kommission eine Gesprächsrunde für die einheitliche Anwendung der IFRS ein. Die Gesprächsrunde kam zum ersten Mal im Mai 2006 zusammen. Weitere Informationen zur Gesprächsrunde sind auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission erhältlich.

Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen legen u.a. folgende Punkte fest:

die Rolle der Gesprächsrunde

die Teilnehmer

den Vorsitz sowie

die Art des Ergebnisses.

weiterführende Informationen:

Zielsetzung und Rolle der Gesprächsrunde (in englischer Sprache, 21 KB)

Rolle der Gesprächsrunde

Die Rolle der Gesprächsrunde ist wie folgt in den Geschäftsbedingungen festgelegt:

Die Aufgabe der Gesprächsrunde besteht darin, ein einfaches und effizientes Forum für europäische Bilanzierungsexperten bei der frühzeitigen Identifikation aufkommender und möglicherweise problematischer Bilanzierungssachverhalte im Hinblick auf eine einheitliche Anwendung zu schaffen. Die Gesprächsrunde rundet somit die bestehende europäische Infrastruktur ab, indem sie zur richtigen und einheitlichen Anwendung der IFRS beiträgt. Die Gesprächsrunde sammelt über Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Standardsetzer und andere Organisationen die in den Mitgliedstaaten bestehenden Sichtweisen. Die kann sodann jene Sachverhalte identifizieren und zusammenstellen, wo man der Ansicht ist, dass ein reales Risiko unterschiedlicher Anwendung besteht, und eine Empfehlung aussprechen, welcher dieser Sachverhalte schnellstmöglich von IFRIC aufgegriffen werden sollte. So gesehen handelt die Gesprächsrunde wie ein Filter. Es sei betont, dass die Gesprächsrunde keine Interpretationen oder Leitlinien, wie nach IFRS zu bilanzieren ist, anfertigt. Dies ist die Aufgabe von IFRIC. Die innerhalb von CESR/EECS für Zwecke der Finanzinformation zusammengeschlossenen nationalen Regulatoren der EU werden die Gesprächsrunde, soweit dies ihren Arbeitsstatuten entspricht, über Vollstreckungsentscheide informieren, die sie entsprechend den Transparenz- und Prospektrichtlinien im Hinblick auf die IFRS-Rechnungslegung gefällt haben.

Teilnehmer der Gesprächsrunde

Kommission (Vorsitz + 1)

2

IASB

1

CESR (CESR-Fin)

2

EFRAG (TEG)

1

Wirtschaftsprüfer (1 FEE + 'Big Four')

5

Nationale Standardsetzer aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien; zusätzlich kann jeder andere Standardsetzer nach vorheriger Information der Kommission teilnehmen

3+22

Unternehmen (UNICE + 2 abwechselnd nach Branchen)

3

CEBS (sofern vom Sachverhalt betroffen)

1

CEIOPS (sofern vom Sachverhalt betroffen)

1

Prozess für die Identifizierung von Sachverhalten

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde schlagen schriftlich Sachverhalte vor. Die Kommission wird diese in einem Themenpapier für die nächste Sitzung zusammenstellen.

Auf der nächsten Sitzung der Gesprächsrunde erfolgen dann die nächsten Schritte:

Vorstellung des Sachverhaltes durch denjenigen, der ihn eingebracht hat

Diskussion

erste Rückmeldungen

Beschluss dahingehend, dass entweder:

gemeinsame Bedenken hinsichtlich einer uneinheitlichen Anwendung bestehen und daher ein breites Interesse an der Verfolgung des Sachverhalts besteht. Es geht weiter mit der Erstellung einer fachliche Ausarbeitung.

keine gemeinsamen Bedenken hinsichtlich einer uneinheitlichen Anwendung bestehen und daher kein breites Interesse an der Verfolgung des Sachverhalts besteht. Keine weiteren Schritte.

Ein Fachpapier wird ausgearbeitet, üblicherweise von dem, der den Sachverhalt eingebracht hat.

Auf der nächsten Sitzung der Gesprächsrunde werden dann die folgende Schritte eingeleitet:

Entwickler stellt seine fachliche Ausarbeitung vor

fachliche Diskussion

Beschluss dahingehend, dass entweder:

gemeinsame Bedenken hinsichtlich einer uneinheitlichen Anwendung bestehen. Weiterleitung an IFRIC empfohlen.

keine gemeinsamen Bedenken hinsichtlich einer uneinheitlichen Anwendung bestehen. Keine weiteren Schritte.

Das Diagramm des vorstehenden Prozesses (in englischer Sprache, 36 KB) wurde von der Europäischen Kommission erstellt.

Zusammenfassungen der Sitzungen

Sitzung der Gesprächsrunde am 17. Mai 2006

Tagesordnung (in englischer Sprache, 18 KB)

Protokoll der Sitzung (in englischer Sprache, 21 KB)

Beschluss hinsichtlich des Prozesses

Man kam überein, dass die Gesprächsrunde empfehlen wird, nur jene begrenzte Anzahl an Fällen an IFRIC weiterzuleiten, bei denen die bilanzielle Behandlung nach IFRS derart unterschiedlich, bedeutend und verbreitet ist, dass 'gemeinsame Bedenken' innerhalb der verschiedenen Teilnehmergruppen bestehen (Ersteller, Prüfer, nationale Standardsetzer, Aufsichtsbehörden). Es mag auch Fälle geben, in denen ein Thema unmittelbar an den Board des IASB geleitet wird. Die Gesprächsrunde selbst wird keinerlei Interpretationen vornehmen.

Der Gesprächsrunde vorgelegte Sachverhalte:

Sachverhalt 1 Definition von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (IAS 7)

Sachverhalt 2 De-facto-Beherrschung

Sachverhalt 3 Mögliche Stimmrechte (IAS 27)

Sachverhalt 4 Anwendungsbereich von SIC-12 (IAS 27)

Sachverhalt 5 Herausgabe des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss (IAS 27)

Sachverhalt 6 Bilanzierung des Dienstleistungselements eines Leasingvertrags, wenn die Leistung in zeitlicher Nähe zur Begründung des Leasingvertrags erfolgen muss (IAS 17)

Sachverhalt 7 Stufenweiser Erwerb eines assoziierten Unternehmens (IAS 28, IFRS 3)

Sachverhalt 8 Belastende Verträge (IAS 37)

Sachverhalt 9 Puts auf Minderheitsanteile

Sachverhalt 10 Klassifizierung eines Finanzinstruments (IAS 32)

Sachverhalt 11 Vinkulierte Anteile (IFRS 2, IFRIC 8, IAS 32)

Beschlüsse zu Sachverhalten, bei denen gemeinsame Bedenken bestehen:

Sachverhalt 2 De-facto-Beherrschung - zur nächsten Sitzung der Gesprächsrunde wird eine fachliche Ausarbeitung vorbereitet.

Sachverhalt 9 Puts auf Minderheitsanteile - dieser Sachverhalt wird bereits von IFRIC untersucht.

Sachverhalt 10 Klassifizierung eines Finanzinstruments - dieser Sachverhalt wird bereits von IFRIC untersucht.

Die zu den anderen Sachverhalten abgegebenen und im Themenpapier aufgeführten Stellungnahmen erbrachten keine verbreitete Einschätzung hinsichtlich der Frage, ob eine Interpretation von Nöten ist.

Sitzung der Gesprächsrunde am 20. September 2006

Die Gesprächsrunde stellte 'gemeinsame Bedenken' zu drei Sachverhalten fest und empfahl diese zur Weiterleitung:

De-facto-Beherrschung - an den IASB weiterzuleiten

IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate (deckt auch die allgemeine Behandlung von Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss ab) - an IFRIC weiterzuleiten

Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Beherrschung - an den IASB weiterzuleiten

Englischsprachige Materialien zur Sitzung:

Tagesordnung (24 KB)

Protokoll der Sitzung (25 KB)

Diskussionspapier (96 KB)

Fachliche Ausarbeitung zur de-facto-Beherrschung (28 KB)

Sitzung der Gesprächsrunde am 26. Januar 2007

Auf seiner Sitzung erörterte die Gesprächsrunde sechs neue Sachverhalte. Zwei von diesen werden im Wege einer fachlichen Ausarbeitung für weitere Erörterungen bei der nächsten Sitzung aufbereitet. Bei diesen Sachverhalten handelt es sich um:

Regulatorische Vermögenswerte und Schulden

IAS 17 Leasingvereinbarungen - Ausübung von Erneuerungs-/Verlängerungsrechten

Die Gesprächsrunde erörterte auch ein Papier zur Behandlung von Ablehnungen durch IFRIC. Die Gesprächsrunde stellt ferner fest, dass die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) von bei ihr registrierten Unternehmen, die Abschlüsse auf der Basis der 'IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind' erstellen, eine Überleitung sowohl auf die vollen IFRS als auch auf US-GAAP verlangt.

Englischsprachige Materialien zur Sitzung:

Tagesordnung (24 KB)

Protokoll der Sitzung (28 KB)

Themenpapier (48 KB)

Ergänzendes Themenpapier (24 KB)

Papier zu den Ablehnungen durch IFRIC (32 KB)

Sitzung der Gesprächsrunde am 18. Oktober 2007

Auf seiner Sitzung beschloss die Gesprächsrunde, dass der 'Regulatorischen Vermögenswerte und Schulden' an IFRIC übermittelt werden sollte. Die Gesprächsrunde erörterte ferner die nachfolgenden Sachverhalte:

IAS 17 Leasingvereinbarungen - Ausübung von Erneuerungs-/Verlängerungsrechten

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Mutterunternehmen garantiert Pensionsplan und andere Schulden des Tochterunternehmens

Unternehmenszusammenschlüsse zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung, die nach der Interessenzusammenführungsmethode bilanziert werden – Vergleichszahlen

Bilanzierung von Anteilen des Erworbenen an einem assoziierten Unternehmen nach der Erwerbsmethode

Leistungen an Arbeitnehmer – Anwendung der Klassifizierung bei verpflichtenden branchenweiten Pensionsplänen mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden

Ansatz von Verwässerungsgewinnen/-verlusten aus dem Verkauf oder der Emission von Anteilen durch ein Unternehmen, das nach der Equity-Methode einbezogen wird

Bilanzielle Behandlung von Übernahme-/Auslagerungsvereinbarungen in der Erdöl fördernden Industrie

Englischsprachige Materialien zur Sitzung:

Tagesordnung (20 KB)

Protokoll der Sitzung (28 KB)

Anhänge

Themenpapier zu den Sachverhalten 1 bis 6 (76 KB)

Themenpapier zu Sachverhalt 7 (44 KB)

Themenpapier zu den Sachverhalten 8 und 9 (48 KB)

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