IAS 23
IAS 23 Fremdkapitalkosten
Überblick
In IAS 23 Fremdkapitalkosten wird vorgeschrieben, dass Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswertes (für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) zugeordnet werden können, zu aktivieren sind. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst.
IAS 23 wurde im März 2007 neu herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.
Entstehungsgeschichte von IAS 23
November 1982 |
Entwurf E24 Aktivierung von Fremdkapitalkosten |
März 1984 |
IAS 23 Aktivierung von Fremdkapitalkosten |
1. Januar 1986 |
Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 23 (1984) |
August 1991 |
Entwurf E39 Aktivierung von Fremdkapitalkosten |
Dezember 1993 |
IAS 23 (1993) Fremdkapitalkosten (überarbeitet als Teil des Projekts zur Vergleichbarkeit von Abschlüssen basierend auf E32) |
1. Januar 1995 |
Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 23 (1993) Fremdkapitalkosten |
25. Mai 2006 |
Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 23 |
29. März 2007 |
IASB gibt Änderungen an IAS 23 heraus, die die zwingende Aktivierung von Fremdkapitalkosten bei bestimmten Vermögenswerten vorschreiben. |
22. Mai 2008 |
IAS 23 im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007 geändert |
1. Januar 2009 |
Datum des Inkrafttretens der Änderungen vom März 2007 und vom Mai 2008 |
IAS 23 im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts 2015-2017 geändert |
|
1. Januar 2019 |
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Dezember 2017 |
Relevante Interpretationen
- SIC-2 Stetigkeit – Aktivierung von Fremdkapitalkosten wurde im Dezember 2003 in IAS 8 eingearbeitet und durch diesen ersetzt.
- Mit diesem Standard verbundene Sachverhalte, die IFRIC nicht auf seine Agenda genommen hat
Geplante Änderungen durch den IASB
- keine
Zusammenfassung von IAS 23
Zielsetzung von IAS 23
Die Zielsetzung von IAS 23 besteht darin, Rechnungslegungsmethoden für Fremdkapitalkosten festzulegen. Fremdkapitalkosten umfassen Zinsen für Kontokorrentkredite und Kredite, Finanzierungskosten von Finanzierungsleasingverhältnissen und Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.
Wichtige Definitionen
[IAS 23.6]
Fremdkapitalkosten:
- Zinsaufwendungen (berechnet nach der Effektivzinsmethode gemäß IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung),
- Finanzierungskosten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, die in Übereinstimmung mit IAS 17 Leasingverhältnisse erfasst werden und
- Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.
Fremdkapitalkosten beinhalten keine Abschreibung von Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Fremdkapitalaufnahme angefallen sind. Des Weiteren beinhalten sie keine tatsächlichen oder kalkulatorischen Eigenkapitalkosten einschließlich solcher bevorrechtigter Kapitalbestandteile, die nicht gemäß IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben als finanzielle Verbindlichkeit zu qualifizieren sind [IAS 23.3].
Qualifizierender Vermögenswert: ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen [IAS 23.5]. Dies können Sachanlagen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien während ihrer Herstellungsphase, immaterielle Vermögenswerte während der Entwicklungsphase oder kundenspezifische Vorräte sein [IAS 23.6].
Anwendungsbereich von IAS 23
Zwei Arten von Vermögenswerten, die ansonsten qualifizierende Vermögenswerte darstellen würden, sind aus dem Anwendungsbereich von IAS 23 ausgenommen:
- Qualifizierende Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wie beispielsweise biologische Vermögenswerte, die gemäß IAS 41 Landwirtschaft bilanziert werden
- Vorräte, die regelmäßig in großen Mengen hergestellt oder auf andere Art und Weise produziert werden und die eine bedeutende Zeitspanne benötigen, um in einen verkaufsfähigen Zustand zu gelangen (beispielsweise reifender Whisky).
Bilanzielle Behandlung
Ansatz
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes und sind zu aktivieren. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst [IAS 23.8].
Bewertung
Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, sind die aktivierbaren Kosten die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite [IAS 23.12]. Wenn Fremdmittel Teil eines allgemeinen Pools sind, ist der aktivierbare Betrag durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes auf die Ausgaben für diesen Vermögenswert zu bestimmen. Als Finanzierungskostensatz ist der gewichtete Durchschnitt der Fremdkapitalkosten des allgemeinen Pools zu nehmen [IAS 23.14].
Die Aktivierung sollte beginnen, wenn die Ausgaben für den Vermögenswert angefallen sind, Fremdkapitalkosten angefallen sind und die erforderlichen Arbeiten begonnen haben, um den Vermögenswert in den erforderlichen Zustand für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu bringen (dies beinhaltet gegebenenfalls einige Arbeiten vor Beginn der eigentlichen Produktion) [IAS 23.17 f.]. Die Aktivierung ist in denjenigen Perioden einzustellen, in denen die tatsächliche Entwicklung unterbrochen ist [IAS 23.20]. Die Aktivierung wird beendet, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den qualifizierenden Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten [IAS 23.22]. Wenn lediglich geringfügige Änderungen ausstehen, ist dies ein Hinweis darauf, dass im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind [IAS 23.23].
Wenn die Herstellung stufenweise erfolgt und einzelne Stufen bereits benutzt werden können, während die Herstellung anderer Teile andauert, ist die Aktivierung von Fremdkapitalkosten zu beenden, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den betreffenden Teil für den beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten [IAS 23.24].
Angaben
[IAS 23.26]
- der Betrag, der in der Periode aktivierten Fremdkapitalkosten
- der angewendete Finanzierungskostensatz