IFRIC 22

 

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

 

Bezug

  • IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
  • IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse

 

Entstehungsgeschichte

Datum Entwicklung Anmerkungen
November 2014 In das Arbeitsprogramm des IFRS Interpretations Committee aufgenommen
21. Oktober 2015 Interpetationsentwurf DI/2015/2 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen herausgegeben Ende der Kommentierungsfrist: 19. Januar 2016
8. Dezember 2016 IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen herausgegeben Tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen

 

Zusammenfassung von IFRIC 22

Gegenstand

Mit IFRIC 22 wird die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen klargestellt, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten.

Anwendungsbereich

Die Interpretation deckt Geschäftsvorfälle in fremder Währung ab, wenn ein Unternehmen einen nicht monetären Vermögenswert oder eine nicht monetäre Schuld ansetzt, der oder die aus der im Voraus erfolgten Zahlung oder dem im Voraus erfolgten Erhalt einer Gegenleistung entsteht, bevor das Unternehmen den zugehörigen Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand erfasst. Sie ist nicht anzuwenden, wenn ein Unternehmen den zugehörigen Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand bei erstmaligem Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder gezahlten Gegenleistung zu einem anderen Zeitpunkt als den der erstmaligen Erfassung des nicht monetären Vermögenswerts oder der nicht monetären Schuld bewertet. Des Weiteren muss die Interpretation nicht auf Ertragsteuern, Versicherungsverträge und Rückversicherungsverträge angewendet werden.

Schlussfolgerung

  • Der Zeitpunkt der Transaktion für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses ist die erstmalige Erfassung des nicht monetären Vermögenswerts aus der Vorauszahlung oder der nicht monetären Schuld aus aufgeschobenem Ertrag.
  • Wenn es im Voraus mehrere Zahlungen oder Erhalte gibt, wird ein Transaktionszeitpunkt für jede Zahlung und jeden Erhalt bestimmt.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

IFRIC 22 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Übergang

Bei erstmaliger Anwendung ist die Interpretation durch betroffene Unternehmen wie folgt anzuwenden:

  • rückwirkend im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler oder
  • prospektiv auf alle Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge in fremder Währung, die in den Anwendungsbereich der Interpretation fallen, bei deren erster Erfassung zu oder nach Beginn der ersten Berichtsperiode, in der ein Unternehmen die Interpretation erstmalig anwendet, oder zu Beginn der früheren Berichtsperiode, die als Vergleichsinformation dargestellt wird.

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