IFRIC 14

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

Hintergrundinformationen

 

Bezug

  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

 

Entstehungsgeschichte

  • IFRIC D19 herausgegeben am 24. August 2006; Pressemitteilung (in englischer Sprache, 63 KB)
  • Ende der Kommentierungsfrist 31. Oktober 2006
  • IFRIC Interpretation 14 herausgegeben am 4. Juli 2007
  • Pressemitteilung zu IFRIC 14 (in englischer Sprache, 36 KB)
  • Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
  • 28. Mai 2009: IASB schlägt Änderungen an IFRC 14 vor
  • 26. November 2009: IASB veröffentlicht Änderungen an IFRC 14 in Hinblick auf freiwillig vorausgezahlte Beiträge im Rahmen von Mindestfinanzierungsvorschriften; Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2011; vorzeitige Anwendung gestattet
  • Presseerklärung zur Änderung von IFRIC 14 hier (in englischer Sprache, 99 KB)

 

Geplante Änderungen durch den IASB

 

Zusammenfassung von IFRIC 14

In vielen Ländern sehen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen vor, dass Arbeitgeber Mindestfinanzierungszahlungen für ihre Pensionspläne oder andere Pläne für Leistungen an Arbeitnehmer leisten. Dies erhöht die Sicherheit der Pensionsleistungszusagen, die den Mitgliedern eines Pensionsplans gemacht werden.

Normalerweise würden solche gesetzlichen oder vertraglichen Mindestfinanzierungsvorschriften keine Auswirkungen auf die Bewertung der Vermögenswerte oder Schulden eines leistungsorientierten Plans haben. Dies gilt, weil die gezahlten Beiträge zum Zeitpunkt der Zahlung Vermögenswerte des Plans werden und die zusätzlichen Nettoschulden gleich null wären. Paragraph 58 in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer jedoch beschränkt die Bewertung der Vermögenswerte eines leistungsorientierten Plans auf den "Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan". IFRIC 14 widmet sich der Wechselwirkung zwischen Mindestfinanzierungsvorschriften und der durch IAS 19 auferlegten Bewertungsobergrenze für leistungsorientierte Vermögenswerte oder Schulden

IFRIC 14 gibt allgemeine Leitlinien zur Bestimmung der Obergrenze des Überschussbetrags eines Pensionsfonds, der nach IAS 19 als Vermögenswert angesetzt werden kann. In der Interpretation wird auch erklärt, wie sich gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsvorschriften auf Vermögenswerte oder Schulden eines Plans auswirken können. Nach IFRIC 14 hat der Arbeitgeber keine weitere Schuld anzusetzen, es sei denn, die nach den Mindestfinanzierungsvorschriften zu zahlenden Beiträge können nicht an die Gesellschaft zurückgezahlt werden.

Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen

Am 26. November 2009 hat der IASB eine Änderung an IFRIC 14 herausgegeben, die Umständen gilt, bei denen ein Unternehmen Mindestfinanzierungsvorschriften unterliegt und eine Vorauszahlung der Beiträge leistet, die diesen Anforderungen genügen. Mit der Änderung wird gestattet, dass ein Unternehmen den Nutzen aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert darstellt.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

IFRIC 14 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig.

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