IFRIC 21
IFRIC 21 Abgaben
Bezug
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses
- IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
- IAS 12 Ertragsteuern
- IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
- IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
- IAS 34 Zwischenberichterstattung
- IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
- IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Entstehungsgeschichte
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
---|---|---|
31. Mai 2012 | Interpretationsentwurf DI/2012/1 Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden herausgegeben | Ende der Kommentierungsfrist: 5. September 2012 |
20. Mai 2013 | IFRIC 21 Abgaben herausgegeben | Tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen |
Zusammenfassung von IFRIC 21
Hintergrund
IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.
Die Interpretation deckt die Bilanzierung von Abgaben ab, die Unternehmen von Regierungen (einschließlich Regierungsbehörden und ähnlichen Organen) im Rahmen von Gesetzen und Vorschriften auferlegt werden. Sie deckt allerdings nicht Steuern (s. IAS 12 Ertragsteuern), Strafzahlungen und andere Strafen, Schulden, die aus Emissionshandelsprogrammen entstehen, und andere Abflüsse, die unter den Anwendungsbereich anderer Standards fallen, ab.
IFRIC 21 ersetzt IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht. IFRIC 6 bleibt in Kraft und steht im Einklang mit IFRIC 21.
Verpflichtendes Ereignis
In IFRIC 21 wird das verpflichtende Ereignis für den Ansatz einer Schuld als die Aktivität identifiziert, die die Zahlung nach der einschlägigen Gesetzgebung auslöst. In der Interpretation wird klargestellt, dass ‘wirtschaftlicher Zwang’ und das Prinzip der Unternehmensfortführung kein verpflichtendes Ereignis darstellen oder darauf hinweisen, dass ein verpflichtendes Ereignis eingetreten ist.
Ansatz
In IFRIC 21 werden die folgenden Leitlinien zum Ansatz einer Schuld in Bezug auf die Leistung von Abgaben genannt:
- Die Schuld ist pro rata temporis anzusetzen, wenn das verpflichtende Ereignis über einen Zeitraum eintritt.
- Wenn eine Verpflichtung durch Erreichen eines Schwellenwerts ausgelöst wird, wird die Schuld angesetzt, wenn dieser Schwellenwert erreicht ist.
Die gleichen Ansatzvorschriften gelten in Zwischenberichten.
IFRIC 21 beinhaltet nicht die Frage, wie Kosten zu bilanzieren sind, die aus dem Ansatz einer Schuld in Bezug auf Leistung von Abgaben entstehen. Andere Standards als IFRIC 21 werden angewendet, um zu bestimmen, ob der Ansatz einer Schuld zur Entstehung eines Vermögenswerts oder eines Aufwands führt.
Beispiele
In den erläuternden Beispielen, die IFRIC 21 beigegeben sind, werden die folgenden Beispiele aufgeführt, wie verschiedene Arten von Abgaben zu bilanzieren sind (im Nachfolgenden kurz zusammengefasst):
Art | Verpflichtendes Ereignis | Zwischenberichte |
---|---|---|
Abgabe, die fortwährend ausgelöst wird, während Erlöse in der laufenden Periode generiert werden | Generierung von Erlösen (Ansatz pro rata temporis) | Ansatz pro rata temporis auf Grundlage der generierten Erlöse |
Abgabe, die in Gänze ausgelöst wird, sobald Erlöse in einer Periode generiert werden, und die auf den Erlösen einer früheren Periode basiert | Generierung von Erlösen in der Folgeperiode (vollständige Erfassung zu dem Zeitpunkt) | Ansatz, wenn Erlöse in der Zwischenperiode generiert werden |
Abgabe, die in Gänze ausgelöst wird, wenn ein Unternehmen am Ende der Berichtsperiode als Bank tätig ist | Tätigkeit als Bank am Ende der Berichtsperiode | Ansatz nur in einer Zwischenberichtsperiode, die den letzten Tag der jährlichen Berichtsperiode beinhaltet |
Abgabe, die ausgelöst wird, wenn Erlöse einen bestimmten Schwellenwert erreichen | Erreichen des Schwellenwerts | Ansatz in einer Zwischenberichtsperiode nur, wenn der Schwellenwert erreicht oder überschritten wurde |
IFRIC 21 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Erstanwendung erfolgt im Einklang mit den Vorschriften von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, d. h. die Vorschriften werden rückwirkend angewendet.